Staatliche Beihilfen: Kommission genehmigt staatliche Förderung in Höhe von 4,7 Mrd.€ für modernes Biomethan und moderne Biokraftstoffe in Italien
01.03.2018 Die Europäische Kommission hat gemäß den EU-Beihilfevorschriften eine italienische Beihilferegelung für die Herstellung und den Vertrieb von modernen Biokraftstoffen, einschließlich modernem Biomethan, genehmigt. Diese Maßnahme wird nach Auffassung der Kommission einen Beitrag zur Erreichung der energie- und klimapolitischen Ziele der EU leisten, ohne den Wettbewerb übermäßig zu verzerren.
EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager erklärte hierzu: »Dies ist ein weiterer Schritt hin zu einer stärkeren Nutzung erneuerbarer Energien in Europa, mit dem zugleich Italien bei der Umstellung auf umweltfreundlichere Energieträger unterstützt wird. Die Regelung wird die Herstellung und den Einsatz moderner Biokraftstoffe in Italien fördern, ohne den Wettbewerb übermäßig zu verzerren.«
Die italienische Regelung unterstützt die Herstellung und den Vertrieb moderner Biokraftstoffe und modernen Biomethans, die Teil der zweiten und dritten Generation von Biokraftstoffen sind, um diese im Verkehrssektor einzusetzen. Die Regelung ist mit einem Fördervolumen von 4,7 Mrd. € ausgestattet und wird von 2018 bis 2022 laufen. Moderne Biokraftstoffe und modernes Biomethan sind besonders nachhaltige und umweltfreundliche Biokraftstoffe. Sie werden aus Rohstoffen hergestellt, die nicht auf landwirtschaftlichen Flächen erzeugt werden. Es handelt sich dabei zum Beispiel um Abfälle, landwirtschaftliche Reststoffe oder Algen. Deshalb ist bei modernen Biokraftstoffen das Risiko indirekter CO2-Emissionen durch die Nutzung zusätzlicher Flächen für den Anbau von Kulturen für Biokraftstoffe statt von Lebens- und Futtermitteln deutlich geringer, sodass diese Kraftstoffe ganz besonders zur Erreichung der Klima- und Energieziele der EU beitragen können.
Die Produktionskosten für moderne Biokraftstoffe und modernes Biomethan sind deutlich höher als jene für fossile Brennstoffe. Dank der Regelung erhalten Hersteller von modernem Biomethan und modernen Biokraftstoffen eine Prämie als Ausgleich für diese höheren Kosten, sodass sie gegenüber fossilen Kraftstoffen im Verkehrssektor wettbewerbsfähig sind. Die Prämie kann erhöht werden, wenn die Erzeuger auch in die Verbesserung des Vertriebs und die Verflüssigung von modernem Biomethan investieren. Die Höhe der Prämie wird jährlich im Verhältnis zu den Herstellungskosten neu berechnet, um sicherzustellen, dass die Hersteller nicht überkompensiert werden. Die Regelung wird darüber hinaus Anreize für Landwirte zur Herstellung von Biokraftstoffen und Biomethan aus Dung und anderen landwirtschaftlichen Rückständen sowie für deren Nutzung zum Antrieb ihrer landwirtschaftlichen Maschinen und Fahrzeuge bieten. Die Regelung wird durch Verkehrskraftstoff-Einzelhandelsunternehmen finanziert, die gesetzlich dazu verpflichtet sind, ihren Kraftstoffmischungen einen bestimmten Prozentsatz von modernen Biokraftstoffen und modernen Biomethan beizugeben.
Auf dieser Grundlage ist die Kommission zu dem Schluss gelangt, dass die Maßnahme Italien dabei helfen wird, seine für 2020 gesteckten Ziele zur Nutzung erneuerbarer Energien im Verkehrssektor umzusetzen, den Klimaschutz zu fördern und fossile Brennstoffe zu ersetzen und dabei zugleich Wettbewerbsverzerrungen auf ein Minimum zu reduzieren. Dies entspricht den Leitlinien der Kommission für staatliche Umweltschutz- und Energiebeihilfen aus dem Jahr 2014.
- EU-KOM -