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Registermodernisierungsgesetz verkündet

06.04.2021 Das Registermodernisierungsgesetz ist verkündet worden. Durch das Gesetz kann die Steuer-ID als unveränderbares, übergreifendes Zuordnungsmerkmal für den einzelnen Bürger genutzt werden (z.B. Melde-, Personenstands- und Fahrzeugregister). Stufenweise sollen jetzt wichtige Verwaltungsleistungen umgestellt und mit der ID verknüpft werden. Die neuen Regeln sind nach Auffassung der Bundesregierung ein bedeutender Baustein für moderne Register der öffentlichen Verwaltung. Mit dem Registermodernisierungsgesetz können Verwaltungsdaten mithilfe der veränderungsfesten Steuer-ID, nach Auskunft des Innenministeriums »sicher und datenschutzkonform«, der richtigen Person zugeordnet werden. Der Aufbau dieser digitalen Architektur soll stufenweise beginnen, um die ID-Nummer auch für wichtige Verwaltungsleistungen des Onlinezugangsgesetzes zu nutzen. Mit dem Onlinezugangsgesetz haben sich Bund, Länder und Kommunen selbst verpflichtet, 575 Verwaltungsleistungen online anzubieten. Mit dem Registermodernisierungsgesetz kann die Bundesregierung das »Once-Only«-Prinzip verwirklichen. Das heißt, die bereits in Registern gespeicherten Angaben und Nachweise müssten dann nicht immer wieder aufs Neue vorgelegt werden. Damit werde auch die Qualität der Registerdaten nachhaltig gesteigert, so das Innenministerium weiter. Wirksam werde die Identifikationsnummer auch in der Statistik sein. Gegenüber den aktuellen Zensusrunden spare ein registerbasierter Zensus über eine Milliarde Euro. Es profitiere also nicht nur der Einzelne, sondern auch die gesamte Gemeinschaft. Die Steuer-ID wird bereits heute in einer Vielzahl von Registern gespeichert, so dass sie sich als Identifikator besonders gut eignet. Nach Angaben der Bundesregierung ist sie eine »nicht-sprechende« Identifikationsnummer, d.h., sie wird zufällig erzeugt, enthält selbst keine Informationen über den Bürger. Das Aufsetzen auf der Steuer-ID bedeute auch keinen Zugriff auf Steuerdaten. Ein sog. Datenschutzcockpit, das schrittweise mit der ID-Nummer eingeführt werden soll, hilft Bürgerinnen und Bürgern zu überprüfen, welche ihrer Daten auf Grundlage der ID-Nummer zwischen öffentlichen Stellen ausgetauscht wurden. Das soll Transparenz herstellen und dadurch Vertrauen schaffen. Das Gesetzesvorhaben war stark umstritten: Nach Auffassung der Datenschutzbehörden gefährde es das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und berge die Gefahr einer missbräuchlichen Verknüpfung personenbezogener Daten und der Erstellung umfassender Persönlichkeitsprofile. - Quelle: BMI -

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