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Europäisches Parlament und Ministerrat einigen sich auf EU-Klimagesetz

26.04.2021 Nach fast einjährigen Verhandlungen haben sich Ministerrat und Europäisches Parlament auf ein EU-Klimagesetz geeinigt. Mit dem Übereinkommen wird die Klimaneutralität der EU im Rahmen des »European Green Deal« bis zum Jahr 2050 rechtlich verankert und das Emissionsreduktionsziel für 2030 auf mindestens 55 Prozent als Zwischenziel auf dem sog. Dekarbonisierungspfad festgelegt. Das Übereinkommen zum EU-Klimagesetz legt die Klimaneutralität der EU bis zum Jahr 2050 rechtlich fest - der zentrale Bestandteil des Green Deals. Neben dem Ziel, Treibhausgas-Emissionen auf netto Null zu reduzieren, haben sich die Verhandler auf ein bis zum Ende der Verhandlungen umstrittenes EU-weites 2030-Emissionsreduktionsziel von mindestens 55 Prozent (inklusive Kohlenstoffsenke) verständigt - eine Verschärfung des bisherigen Ziels von 40 Prozent bis 2030 um weitere 15 Prozentpunkte im Vergleich zu 1990. Das EU-Parlament wollte das Ziel dagegen sogar auf 60 Prozent anheben. Als Kompromiss kündigte die EU-Kommission an, die Verordnung über Landnutzung und Forstwirtschaft (LULUCF) anzupassen: Sie will die Anhebung der CO2- Senke von 225 auf 300 Millionen Tonnen CO2eq prüfen. Dieser Ansatz könnte zu einem Einsparziel von 57 Prozent bis 2030 beitragen. Daneben gehört die Vereinbarung eines 2040-Ziels zu den wesentlichen Verhandlungsergebnissen. Ein Vorschlag der Kommission dazu wird in spätestens sechs Monaten erwartet. Sie soll auch das anvisierte EU-Treibhausgasbudget für den Zeitraum 2030-2050 und die dabei zugrunde gelegte Methode veröffentlichen. Bei diesem sog. »Carbon-Budget« handelt es sich laut Definition um das indikative Gesamtvolumen der in diesem Zeitraum zu erwartenden Nettotreibhausgasemissionen (in CO2-Äquivalenten, einschließlich gesonderter Informationen zu verursachten und abgebauten Emissionen), die keine Gefahr für die Verpflichtungen der Union im Rahmen des Übereinkommens von Paris (1,5 Grad-Ziel) darstellen. Dazu soll der neu einzurichtende europäische Klimarat als unabhängiges wissenschaftliches Gremium, bestehend aus noch 15 zu benennenden Experten, die EU-Kommission beraten. Darüber hinaus soll die EU-Kommission Fahrpläne für Wirtschaftssektoren erarbeiten, um sie durch einen engeren Austausch auf ihrem Weg zur Klimaneutralität zu unterstützen. Das vorläufige Übereinkommen muss noch vom Europäischen Parlament sowie dem Ministerrat formal bestätigt werden. Nach der Veröffentlichung im Amtsblatt der EU tritt die Verordnung unmittelbar in Kraft und ist bindend für alle EU-Mitgliedstaaten. - Quelle: EU-Rat -

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