Reform des Vergaberechts
09.01.2025 Das Vergaberecht soll vereinfacht werden. Dazu hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zur Transformation des Vergaberechts (Vergaberechtstransformationsgesetz) eingebracht. Ziel des Gesetzentwurfs ist es, Verwaltungen und Wirtschaft von Regelungen zu entlasten. Eine Beschleunigung der Vergabeverfahren ist nach ihrer Auffassung ebenso von hoher Bedeutung wie die Orientierung an Nachhaltigkeitskriterien. Einfachere Vergabeverfahren könnten staatliche Investitionen und Beschaffungen beschleunigen. Dies betreffe insbesondere dringende Infrastrukturprojekte, beispielsweise die Sanierung maroder Brücken. Auch in den Bereichen Verteidigung und Sicherheit stünden dringende Beschaffungen an.
Das Vergaberecht setzt den Regelungsrahmen, in welchem der Staat im Zuge der Bedarfsdeckung den öffentlichen Einkauf organisiert. Angesichts eines jährlichen Auftragsvolumens im unteren dreistelligen Milliardenbereich ist die öffentliche Beschaffung nicht nur relevant für die Erfüllung staatlicher Aufgaben, sondern zugleich auch Wirtschaftsmotor und setzt dabei signifikante Investitionsanreize für Unternehmen.
Mit dem neuen Gesetz will die Bundesregierung u.a. Innovationen bei der öffentlichen Beschaffung fördern. Kleinere Aufträge sollen künftig einfacher - als Direktaufträge ohne aufwändiges Vergabeverfahren - vergeben werden können. Davon sollen insbesondere Start-ups, innovative sowie gemeinwohlorientierte Unternehmen profitieren. Gerade junge, kleine und mittlere Unternehmen sollen bei öffentlichen Aufträgen stärker berücksichtigt werden.
Auch soziale und umweltbezogene Kriterien sollen stärker im Fokus stehen. Verbindliche und zugleich einfache Vorgaben sorgen nach der Bundesregierung bei weiterhin hohem Gestaltungsspielraum für öffentliche Auftraggeber für eine stärkere Berücksichtigung dieser Kriterien. Mit der Reform würde die nachhaltige Beschaffung zum neuen Regelfall. Wie Auftraggeber Nachhaltigkeit am besten in das Vergabeverfahren integrieren, können sie auf Basis ihres Praxiswissens selbst entscheiden.
Der Gesetzentwurf sieht auch vor, die Nachweispflichten für Unternehmen zu senken, bürokratische Hürden abzubauen und Nachprüfungsverfahren zu digitalisieren. Ziel sei es, öffentliche Aufträge für die Wirtschaft wieder attraktiver zu machen und den Wettbewerb zu stärken.
Seit der letzten umfassenden Reform des Vergaberechts im Jahr 2016 hat sich der politische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Rahmen, in dem sich die öffentliche Beschaffung bewegt, stark verändert. Obgleich sich das reformierte Vergaberecht nach Auffassung der Bundesregierung in weitem Umfang bewährt hat, gelten gestiegene Anforderungen an die öffentliche Beschaffung. Im Lichte der vielfältigen Herausforderungen und drängender Zukunftsfragen gelte es daher, das Vergaberecht zielgerichteter, bürokratieärmer und moderner auszurichten. Die Digitalisierung soll weiter vorangetrieben werde im Sinne einer modernen Auftragsvergabe, die die Vorteile digitaler Prozesse nutzt und aufwändige analoge Arbeitsprozesse effizient ersetzt.
Zugleich sei das Vergaberecht eine wichtige Grundlage für den fairen Wettbewerb um öffentliche Aufträge, ein transparentes staatliches Handeln, die Gleichbehandlung der Unternehmen und Wahrung des freien Marktzugangs sowie einen wirtschaftlichen Umgang mit öffentlichen Haushaltsmitteln. Vergaberechtliche Vorschriften erfüllten keinen Selbstzweck, sondern sind elementarer Bestandteil einer funktionierenden Sozialen Marktwirtschaft und einer effektiven Bedarfsdeckung zur Organisation der staatlichen Aufgaben.
– MS –