Eckpunkte für ein Kraftwerkssicherheitsgesetz
22.10.2024 Mit dem Ende des Konsultationszeitraumes und Veröffentlichung der eingereichten Konsultationsdokumente treibt das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) das Verfahren für ein sog. Kraftwerkssicherheitsgesetz (KWSG) voran. Mit dem Gesetz sollen Maßnahmen für neue gas- und rein wasserstoffbasierte Kraftwerke sowie Langzeitspeicher gebündelt werden.
Im ersten Konsultationsdokument „Neue Ausschreibungen für wasserstofffähige Gaskraftwerke und Langzeitspeicher für Strom“ werden die Dekarbonisierungsmaßnahmen für Bau und Umrüstung von insgesamt 7 GW Gaskraftwerken skizziert. Die Kraftwerke sollen später kurzfristig und mit geringem Aufwand auf 100 % Wasserstoffbetrieb umgestellt werden. Das Dokument enthält zudem die geplanten Rahmenbedingungen der Ausschreibungen für 0,5 GW Wasserstoffsprinterkraftwerke, die direkt mit Wasserstoff betrieben werden sollen, sowie 0,5 GW Langzeitstromspeicher, also Anlagen, die Strom mittels eines Speichermediums über längere Zeit und in großen Mengen kostengünstig speichern können.
Das zweite Konsultationsdokument „Ausschreibungen für steuerbare Kapazitäten für einen Beitrag zur Versorgungssicherheit“ beschreibt die Eckpunkte eines vorgezogenen Kapazitätsmechanismus. Mit der Maßnahme sollen weitere 5 GW Kraftwerkskapazität ausgeschrieben werden. Mit technischen Anforderungen an einen flexiblen und robusten Anlagenbetrieb sollen die Anlagen gleichzeitig einen Beitrag zur Stabilisierung des Stromnetzes leisten.
Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) fordert Verbesserungen. Insbesondere müssten die Risiken für die Kraftwerksbetreiber, die teilweise nicht von ihnen beeinflusst werden können, deutlich entschärft werden. Das gelte u.a. für die rechtzeitige und ausreichende Verfügbarkeit von Wasserstoff und seiner Infrastruktur. Um Investitionen zu ermöglichen, müssten auch grundlegende Punkte wie die Höchstpreise, die Ermöglichung eines bivalenten Betriebs und die Höhe der Pönalen überarbeitet werden. Darüber hinaus bestehe ein besonderes Risiko für kommunale Unternehmen, die zusätzliche Sicherheiten für die Finanzierung der Investitionen benötigten. Zentral seien aber auch weitere Maßnahmen für den notwendigen Aufbau an brennstoffbasierten steuerbaren Erzeugungsanlagen. Hierzu gehörten vor allem KWK-Anlagen.
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