Referentenentwurf zur Änderung des EEG 2017 und des KWKG 2016
11.10.2016 Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat am 26.09.2016 den Referentenentwurf für ein »Gesetz zur Änderung der Bestimmungen zur Stromerzeugung aus Kraft- Wärme-Kopplung und zur Eigenversorgung« vorgelegt. Durch das Gesetz sollen das KWKG 2016 und sowie die Regelungen zur Eigenversorgung im EEG 2017 geändert werden.
Für die jüngste Novelle des KWKG, die am 01.01.2016 in Kraft getreten ist, steht insbesondere die beihilferechtliche Genehmigung durch die EU-Kommission noch aus. Durch das jetzt vorgelegte Gesetz soll sichergestellt werden, dass das KWKG alle Voraussetzungen für die beihilferechtliche Genehmigung erfüllt und somit umfassend wirksam werden kann. Um eine Kernforderung der EU-Kommission umzusetzen, wird die Förderung von KWK-Anlagen zwischen 1 und 50 Megawatt elektrischer Leistung ab 2017 auf ein Ausschreibungsverfahren umgestellt, welches von der Bundesnetzagentur betreut werden soll. Unverändert nach dem bisherigen System ist vorgesehen, dass der KWK-Strom aus Anlagen bis einschließlich 1MW sowie Anlagen größer 50 MW sowie aus Bestandsanlagen durch feste Zuschlagssätze gefördert wird.
Den Referentenentwurf sowie die Stellungnahme der Clearingstelle EEG kann unter www.clearingstelle-eeg.de/eeg2017/aenderung1/material abgerufen werden.
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