Kommission genehmigt geänderte Förderregelung Sloweniens für Energie aus erneuerbaren Quellen und hocheffiziente Kraft-Wärme-Kopplung
Staatliche Beihilfen:
10.10.2016 Die Europäische Kommission hat gemäß den EU-Vorschriften für staatliche Beihilfen Änderungen einer slowenischen Regelung zur Förderung von Energie aus erneuerbaren Quellen und von hocheffizienter Kraft-Wärme-Kopplung genehmigt. Die geänderte Regelung wird im Einklang mit den Energiezielen der EU und ohne übermäßige Wettbewerbsverzerrungen zu einer Steigerung der Energieerzeugung aus erneuerbaren Quellen führen.
Im Mai 2015 gab Slowenien seine Pläne zur Änderung der bestehenden Regelung zur Förderung von Energie aus erneuerbaren Quellen und von hocheffizienter KWK bekannt. Die Ziele sind eine Steigerung der Kosteneffizienz und eine bessere Integration von Strom aus erneuerbaren Energiequellen in den Markt. Eine der wichtigsten Änderungen ist die Einführung eines Ausschreibungsverfahrens zur Auswahl der Begünstigten und zur Festsetzung eines angemessenen Fördervolumens. Dabei handelt es sich um ein zweistufiges Ausschreibungsverfahren, das Slowenien ein geführt hat, um den Wettbewerb zwischen potenziellen Empfängern zu erhöhen und zu gewährleisten, dass die Unterstützung besonders wertoptimierten Projekten zufließt. Dies steht im Einklang mit den Leitlinien der Kommission für staatliche Umweltschutz- und Energiebeihilfen 2014-2020, wonach diese Beihilfe ab Januar 2017 auf der Grundlage eindeutiger, transparenter und diskriminierungsfreier Ausschreibungsverfahren zu gewähren ist, die allen Erzeugern von Strom aus erneuerbaren Energien offen stehen.
Ferner wird mit der geänderten Regelung eine Marktprämie für Betreiber von Anlagen mit einer Kapazität von über 500 kW eingeführt. Die Leitlinien sehen vor, dass Betreiber von Anlagen mit einer Kapazität über diesem Grenzwert ihren Strom auf dem Markt anbieten müssen und die Unterstützung in Form einer Prämie zusätzlich zum Marktpreis erhalten. Betreibern von Anlagen mit einer Kapazität unter 500 kW kann weiterhin ein Einspeisetarif gewährt werden.
Die Förderregelung wird durch eine auf die Stromverbraucher abgewälzte zusätzliche Abgabe finanziert. Slowenien hat der Kommission auch seine Pläne bekannt gegeben, die finanzielle Belastung von Unternehmen in bestimmten stromintensiven Sektoren zu verringern, indem ihnen eine ermäßigte Abgabe eingeräumt wird. Nach Auffassung der Kommission entsprechen diese Ermäßigungen den Leitlinien, wonach die Mitgliedstaaten Unternehmen in bestimmten Sektoren, die besonders stromintensiv und dem internationalen Wettbewerb ausgesetzt sind, Ermäßigungen einräumen können, um ihre Wettbewerbsfähigkeit zu gewährleisten.
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