BNetzA startet erste grenzüberschreitende Photovoltaik-Ausschreibung mit Dänemark
12.10.2016 Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat die erste geöffnete Ausschreibung für Photovoltaik-Freiflächenanlagen in Kooperation mit dem Nachbarland Dänemark bekannt gegeben. Hiermit können sich erstmalig neben Photovoltaikanlagen in Deutschland auch Photovoltaikanlagen in Dänemark an einer deutschen Ausschreibung beteiligen. Dänemark plant noch in diesem Jahr ebenfalls eine Ausschreibungsrunde für Photovoltaik-Freiflächen-Anlagen, an denen sich auch Standorte in Deutschland beteiligen dürfen.
Im Rahmen der bekannt gegebenen geöffneten Ausschreibung können Gebote für Photovoltaikanlagen mit Standort in Dänemark oder Deutschland abgegeben werden. Entscheidend für die Zuschlagserteilung ist die Gebotshöhe, unabhängig vom Standort der Anlagen. Es gilt bei dieser Ausschreibung das Einheitspreisverfahren (uniform pricing).
Hierbei wird der Gebotswert des letzten bezuschlagten Gebots der Zuschlagswert aller anderen erfolgreichen Gebote. Die Zahlungen an die Anlagen richten sich in Dänemark und in Deutschland grundsätzlich nach dem deutschen Erneuerbaren-Energien-Gesetz, der Grenzüberschreitende-Erneuerbare-Energien-Verordnung und den Festlegungen in der Kooperationsvereinbarung. Entscheidend ist, dass die Kooperation zum gegenseitigen Vorteil ist und einen realen Effekt auf die Energiewende in beiden Ländern hat. Aus diesem Grund basiert die Vereinbarung auf dem Prinzip der Gegenseitigkeit und setzt den physikalischen Stromimport voraus.
Investoren können ihre Gebote für diese Ausschreibung bis zum 23.11.2016 bei der BNetzA abgeben. Geboten wird auf den Vergütungswert pro Kilowattstunde (anzulegender Wert) für eine Anlage. Für diesen Gebotstermin beträgt die maximale Anlagengröße 10 MW, das Höchstgebot 11,09 Cent pro Kilowattstunde und das Ausschreibungsvolumen 50 MW. Die BNetzA hat für diese Ausschreibung eigene Formularvorgaben entwickelt. Die Ausschreibung tritt ergänzend neben die reguläre nächste nationale Ausschreibungsrunde, für die bis zum 01.12.2016 Gebote für Photovoltaikanlagen in Deutschland abgegeben werden können. Die beiden Ausschreibungen laufen daher teilweise parallel. Bieter können bei beiden Ausschreibungen Gebote abgeben. Sofern sie bereits bei der geöffneten Ausschreibung am 23.11.2016 einen Zuschlag erhalten, können sie bereits abgegebene Gebote noch rechtzeitig für die nationale Dezember-Ausschreibung zurücknehmen oder erst ihre Gebote für diese Ausschreibung abgeben, nachdem die Ergebnisse der geöffneten Ausschreibung feststehen. Die Ausschreibung ist unter www.bundesnetzagentur.de/pv-ausschreibung-dk veröffentlicht.
- Quelle: bnetza -