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Reduzierte Nachhaltigkeitsberichterstattung für Stadtwerke

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26.02.2025 Mit der Veröffentlichung des Entwurfes der sog. Omnibus-Initiative deutet sich an, dass die Ende 2023 beschlossenen Vorgaben an die Erstellung einer Nachhaltigkeitsberichterstattung für 80 % der Unternehmen – und somit auch für viele Stadtwerke – wieder entfallen werden. In diesem Jahr sollen mehrere umfassende Vereinfachungspakete (Omnibus-Pakete) veröffentlicht werden, die sich auf Nachhaltigkeit, Investitionen und kleine Mid-Cap-Unternehmen konzentrieren.

Die Omnibus-Initiative soll die Komplexität der EU-Anforderungen für alle, insbesondere aber mittelständische Unternehmen, verringern. Eine Reihe von EU-Gesetzen soll vereinfacht werden, darunter die EU-Lieferkettenrichtlinie (CSDDD), die EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD), die EU-Taxonomie und den CO2-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM). Die hier enthaltenen komplexen Berichtspflichten sollen stark reduziert werden.

Für kleine Unternehmen sollen die Nachhaltigkeitsberichterstattung und die Erfüllung der Sorgfaltspflichten spürbar erleichtert werden, allerdings ohne das übergeordnete Ziel einer nachhaltigen Wirtschaft zu vernachlässigen. Die Verpflichtung für die Verantwortung eines Nachweises nachhaltiger Aktivitäten bleibt grundsätzlich für die Unternehmen bestehen. Die Erfassung und Weitergabe dieser Daten sind weiterhin notwendig, um nachhaltige Aktivitäten nachweisen zu können.

Die Unternehmen sollten die gewonnene Zeit nutzen, um sich entsprechend neu aufzustellen und die richtigen Entscheidungen in Bezug auf Strategien und Prozesse zu treffen. Unternehmen, die aus der Berichtspflicht fallen, können über den VSME ESRS (Voluntary Small and Medium Enterprise European Sustainability Reporting Standard) einen freiwilligen Nachhaltigkeitsbericht erstellen. Unternehmen mit Umsatz- und Mitarbeiterzahlen nah am Schwellenwert oder mit Wachstumsambitionen sollten prüfen, ob sie sich ggf. für eine freiwillige Berichterstattung entscheiden.

– MS –

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