Pläne für Windkraft-Ausbau in Schleswig-Holstein

15.09.2020 Die Regionalpläne in Schleswig-Holstein sehen künftig zwei Prozent der Landesfläche Vorranggebiete für den Wind-Onshore-Ausbau vor. Die Landesregierung (LReg) hat die neuen Regionalpläne für den Ausbau der Windkraft in Schleswig-Holstein beschlossen. Danach sollen sich künftig in 344 Vorranggebieten auf insgesamt 2,03 Prozent der Landesfläche Windräder drehen dürfen. Die Gesamtfläche stieg gegenüber dem vorherigen Entwurf um 124 auf nun 32.075 Hektar. In den Vorranggebieten ist nicht nur ein Zubau möglich, sondern auch ein langfristiges Repowering. Hieraus erwartet die LReg den wesentlichen Beitrag zur Erreichung der energiepolitischen Ziele. Etwa zwei Drittel der Potenzialflächen für Windenergie werden aufgrund von Abwägungskriterien weiterhin von der Windkraftnutzung ausgeschlossen, vor allem zum Schutz der Wohnbebauung. Außerhalb der künftigen Windkraft-Flächen stehen 995 Anlagen, die auf den technischen Bestandsschutz beschränkt sind. Sie müssen mittelfristig abgebaut werden. Dadurch soll eine Entlastung des Landschaftsbildes erreicht werden. Die LReg hat nach eigenen Angaben gut 3000 Stellungnahmen ausgewertet und bei den Änderungen der alten Pläne berücksichtigt. Für diese Teile der Regionalpläne findet erneut eine öffentliche Anhörung statt. Trotz des laufenden Moratoriums hat das Innenministerium im ersten Halbjahr Ausnahmen für mehr als 100 Windräder mit einer Gesamtleistung von 385 Megawatt erteilt. Das Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein hatte 2015 die damaligen Windkraft-Regionalpläne gekippt. Die Richter rügten, dass von vornherein jene Gemeinden von der Ausweisung von Eignungsflächen ausgeschlossen wurden, die sich gegen die Windräder ausgesprochen hatten. Um einen möglichen Wildwuchs von Anlagen zu verhindern, verhängte das Land ein Moratorium für Neubauten, das Ende des Jahres ausläuft. Nur in Ausnahmefällen werden seitdem Anlagen genehmigt, so dass der Ausbau der Windenergie stark ins Stocken geriet. - LReg S-H -