BNetzA trifft Vorgaben für Transportentgelte der FNB Gas
11.09.2020 Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat Vorgaben zur Entgeltmethodik der Gasfernleitungsnetzbetreiber für das gemeinsame deutsche Marktgebiet Trading Hub Europe ab dem 01.10.2021 getroffen. Mit diesem umfangreichen Festlegungspaket soll den Akteuren auf dem deutschen Gasmarkt faire, transparente und berechenbare Spielregeln gegeben werden, so die Behörde. In insgesamt drei Beschlüssen werden die Entgelte geregelt: Der Beschluss »REGENT 2021« legt laut Mitteilung der BNetzA insbesondere fest, dass die deutschen Fernleitungsnetzbetreiber einen einheitlichen Tarif für jede beliebige Transportleistung zu bilden haben - die sogenannte Briefmarke. Die dabei zwangsläufig entstehenden Divergenzen zwischen Kosten und Erlösen würden durch einen Ausgleichsmechanismus korrigiert, der in der Festlegung »AMELIE 2021« geregelt ist. Die Festlegung »MARGIT 2021« schließlich regelt die Preisaufschläge für unterjährige Transportprodukte sowie Rabatte für unterbrechbare Transportprodukte. Anlass für die Festlegungen ist die zum 10.10.2021 geplante Zusammenlegung der derzeit noch zwei deutschen Marktgebiete zu einem deutschlandweiten Marktgebiet. Dafür mussten die Regelungen zur Entgeltmethodik an die künftigen Rahmenbedingungen angepasst werden. Die Festlegungen basieren laut BNetzA auf dem europäischen Netzkodex über harmonisierte Fernleitungsentgeltstrukturen (Network Code Tariff), der das Amt verpflichtete, für alle Fernleitungsbetreiber geltende einheitliche Entgeltbildungsmaßstäbe festzulegen. Dies war erstmals im Jahr 2019 geschehen, Neufestlegungen waren nun wegen der Marktgebietszusammenlegung notwendig. - BNetzA -