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Novelle der nationalen und europäischen Regelungen zu Batterien

04.08.2020 Die Europäische Kommission plant, bis Oktober 2020 einen Vorschlag zur Novelle der EU-Batterierichtlinie 2006/66/EG vorzulegen. Der Umstieg auf ein elektrifiziertes Energiesystem lasse die Nachfrage an Batterien steigen und stelle damit perspektivisch die Batterieentsorgung und das Recycling vor neue Herausforderungen. Die Kommission will einen Vorschlag für die Novelle der EU-Batterierichtlinie bereits im Oktober 2020 vorlegen. Die steigende Nachfrage an Speicherkapazitäten stelle die Batterieentsorgung und das Recycling vor neue Herausforderungen. Allen voran der Umgang mit Lithium-Ionen-Batterien und die damit verbundene Brandgefahr machen nach Auffassung der Kommission eine Novelle der EU-Batterierichtlinie erforderlich. Die Kommission geht dabei u.a. von folgenden Eckpunkten aus:
  • Die zunehmende Elektrifizierung in allen Sektoren benötige zukünftig enorme Speicherkapazitäten in Form von Wasserstoff oder Batterien. Darauf folgten für den Batteriemarkt und die Batterieentsorgung und -recycling der Speichermedien große Herausforderungen. Bisher gelte das Recycling der Lithium-Ionen-Batterie als unrentabel und werde bislang kaum in den Kreislauf zurückgeführt. Diese Batterien würden aber immer beliebter aufgrund ihrer hohen Energiedichte und der kabellosen Nutzung in Elektro- und Elektronikgeräten.
  • Brände in Recyclinganlagen, auf Wertstoffhöfen und in Müllsammelfahrzeugen, hervorgerufen durch Lithium-Ionen-Altbatterien, nähmen zu. Grund für die Brände seien eine nicht ordnungsgemäße Erfassung oder Behandlung. Daher müsse die EU-Batterierichtlinie auf die neuen Gegebenheiten angepasst werden.
  • Um das spezifische Recycling zu fördern, sollten Batterien vom jeweiligen Elektro- und Elektronikgerät ohne Probleme vom Endverbraucher entfernt werden können. So könnten Batterie und Altgerät dem richtigen Entsorgungsweg getrennt zugeführt werden.
  • Da Lithium-Ionen-Batterien leicht entzündlich und als Gefahrgut einzustufen sind, müssen sie mit besonderer Sorgfalt behandelt und transportiert werden, dazu soll es eine spezifische Kennzeichnung von Batterien und Akkumulatoren, die Lithium beinhalten, geben.
Zugleich wird das Batteriegesetz derzeit im Rahmen einer »kleinen Novelle« unabhängig von einer Änderung der EU-Batterierichtlinie novelliert. Die Bundesregierung hat die Novelle am 20.05.2020 gebilligt, der Bundesrat hat am 03.07.2020 Stellung genommen und einige für die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (örE) wichtige Änderungen angemahnt, die insbesondere die Entsorgung von Batterien aus E-Bikes, Pedelecs und E-Scootern betrifft. Der VKU stellt dazu fest, dass die in Elektrofahrrädern (Pedelecs) oder EScootern genutzten Batterien derzeit als Industriebatterien eingestuft werden und damit nicht unter die Rücknahmepflicht der örE nach § 13 Abs. 1 BattG fallen. Gleichwohl würden diese Batterien - ggf. in beschädigtem Zustand - bei den kommunalen Wertstoffhöfen abgegeben, zumal etwa zu Abfall gewordene Pedelecs oder E-Scooter aus privaten Haushalten selbst als Elektroaltgeräte bei den Wertstoffhöfen abgegeben werden können. Regelmäßig sei es den Bürgern nicht zu vermitteln, dass die in Pedelecs/E-Scootern genutzten Batterien nicht vom örE angenommen werden, bei beschädigten Batterien ist es auch nicht verantwortbar, die Kunden mit der Batterie wegzuschicken. Die Gefahr sei daher groß, dass solche Batterien im Restmüll landen und dort zu Brandquellen würden. Aus Sicht des VKU sollte eine Regelung geschaffen werden, dass die Rücknahmesysteme auch diese Batterien, sofern der Wertstoffhof sie (freiwillig) annimmt, kostenlos abholen und den örE hierfür geeignete Erfassungs- und Transportbehältnisse stellen. Jedenfalls dürfe künftig die gefahrlose Entsorgung von E-Bike-/Pedelec-/E-Scooter-Batterien nicht mehr am Einwand der Rücknahmesysteme scheitern, für Industriebatterien nicht zuständig zu sein. Das Batteriegesetz wird im September in den Ausschüssen im Bundestag behandelt und soll noch in diesem Jahr beschlossen werden, ein In-Kraft-Treten des Gesetzes ist nach heutigem Stand für den 1. Januar 2021 geplant. - VKU/MS -

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