Online-Forum für Betriebswirtschaft, Wirtschaftsrecht und Steuerrecht der Versorgungs- und kommunalen Unternehmen

Ausreichend Strom für Elektroautos?

28.07.2020 Die Bundesregierung geht davon aus, dass für eine schnell wachsende Zahl von Elektroautos ausreichend Stromerzeugungskapazitäten zur Verfügung stehen. Der Stromverbrauch von fünf Millionen Elektro-PKW würde weniger als drei Prozent des gesamten Stromverbrauchs in Deutschland betragen, rechnet die Regierung vor. Eine Million batterieelektrische Pkw wiesen einen jährlichen Stromverbrauch von rund 2,5 bis 3 TWh auf. 5 Millionen batterieelektrische Pkw verbrauchten jährlich rund 12,5 bis 15 TWh. Der gesamte Bruttostromverbrauch in Deutschland betrug in 2019 rund 580 TWh. Zudem werde parallel zum Hochlauf der Elektromobilität auch der Ausbau der erneuerbaren Energien vorangetrieben und bis 2030 auf einen Anteil von 65 % am Bruttostromverbrauch erhöht. Zum Ausbau der Ladeinfrastruktur verweist die Bundesregierung darauf, dass das Verkehrsministerium derzeit eine neue Förderrichtlinie erarbeite, die am 1. Januar 2021 in Kraft treten soll. Daneben hat die Bundesregierung im Masterplan Ladeinfrastruktur Ziele und Maßnahmen für einen flächendeckenden, bedarfsgerechten und verlässlichen Aufbau von Ladeinfrastruktur festgelegt. Zahlreiche Studien aus Wissenschaft, Wirtschaft und Politik kommen zu dem Ergebnis, dass es zur Versorgung von 7 bis 10 Millionen Elektrofahrzeugen etwa genauso vieler Ladepunkte zu Hause wie beim Arbeitgeber (sog. nicht öffentliche Ladeinfrastruktur) bedarf. Je nach Entwicklung des Aufbaus könne das Verhältnis zwischen nicht-öffentlicher und öffentlicher LIS zwischen 60 % und 40 % bzw. zwischen 85 % und 15 % liegen. Je nach Marktgeschehen könne eine unterschiedliche Anzahl an Normal- und Schnelladepunkten in Deutschland aufgebaut werden. Die Modellierungen können über das Planungswerkzeug StandortTOOL auch regional unterschiedlich ermittelt werden. Das StandortTOOL analysiert den Status quo, die Entwicklung der nächsten Jahre sowie die Zielsetzungen der Bundesregierung. Die Ermittlung des künftigen Bedarfs erfolgt auf Basis von Verkehrsströmen, sozio-ökonomischer Daten sowie Nutzer- und Raumstrukturen. Die kommunalen Bedarfsplanungen sollen zukünftig von Elektromobilitätsmanager* innen für Ladeinfrastruktur in den kommunalen Verwaltungen in Zusammenarbeit mit den Ländern durchgeführt werden. Wie viele Einzelanschlüsse an Ladestationen notwendig sind, wird anhand einer Bedarfsplanung ermittelt. Die Infrastruktur des ruhenden Verkehrs wird dann vermehrt mit Ladeinfrastruktur ausgestattet sein. Es bestehe auch die Möglichkeit, eine Insellösung im Sinne von Ladehubs mit Ultraschnellladesäulen (ab 150 kW) aufzubauen. Derzeit werde in diesem Rahmen geprüft, ob und unter welchen Voraussetzungen mobile Ladestationen förderfähig sein könnten. - Quelle: BT -

Autoren:

Fachartikel:

Erweiterte Suche