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BMU legt Referentenentwurf für Insektenschutzgesetz vor

05.08.2020 Das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) hat einen Entwurf für ein Insektenschutzgesetz vorgelegt. Der Entwurf sieht unter anderem mehr Lichtschutz und mehr naturbelassene Brutplätze vor und setzt so Teile des Aktionsprogramms Insektenschutz um, das die Bundesregierung im September 2019 beschlossen hatte. Demnach sollen bestimmte Wiesen, Streuobstbestände, Steinwälle und unverputzte Mauern künftig als Biotope besonders geschützt werden. In Naturschutzgebieten und Nationalparks sollen bestimmte Insektengifte und Holzschutzmittel tabu sein. Der Entwurf fasst Änderungen im Naturschutzgesetz und im Wasserhaushaltsgesetz zusammen. Himmelsscheinwerfer, sogenannte Skybeamer, wie sie von Diskotheken genutzt werden, sollen nur noch eingeschränkt eingesetzt werden. In den Hauptzeiten des Vogelzugs im Frühjahr und Herbst sollen sie verboten werden, nämlich von 01.02. bis 30.05. und von 15.07. bis 15.12. eines Jahres und zwar von Sonnenuntergang bis Sonnenaufgang. Sie schadeten nach Auffassung des BMU besonders der Vogelwelt. In Naturschutzgebieten sollen in unbebauten Bereichen nur noch ausnahmsweise neue Straßenlaternen, Wegbeleuchtungen und leuchtende Werbetafeln aufgestellt werden dürfen. In ganz Deutschland sollen solche neuen Lichtquellen sowie die Außenbeleuchtung von Gebäuden künftig Tiere und Pflanzen möglichst wenig beeinträchtigen - Details dazu sollen über eine Verordnung geregelt werden. Diese soll das BMU spätestens Ende 2022 vorlegen. - Quelle: BMU -

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