Neues TKG: Richtungsweisende Entscheidungen für den Glasfaserausbau
01.03.2021 Im Rahmen der TKG-Novelle soll das Telekommunikationsgesetz inklusive weiterer branchenrelevanter Rechtsvorschriften umfassend modernisiert werden. Die TKG-Novelle geht nach Auffassung der Branche mit der Sachverständigenanhörung im Bundestag in die finale Phase und damit die Schaffung der Rahmenbedingungen für den Glasfaserausbau in Deutschland. Mit der Novelle soll die Richtlinie (EU) 2018/1972 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11.12.2018 über den europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation umgesetzt werden, die Umsetzungsfrist in nationales Recht war der 21.12.2020. Ziele des Kodex sind der Ausbau und die Nutzung von Netzen mit sehr hoher Kapazität, die Gewährleistung eines nachhaltigen und wirksamen Wettbewerbs sowie der Interoperabilität der Telekommunikationsdienste. Die Zugänglichkeit und Sicherheit von Netzen und Diensten sollen gewährleistet sowie die Interessen der Endnutzer gefördert werden. Mit der Novellierung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) werden die durch den Kodex geschaffenen Freiräume für investitionsfreundliche regulatorische Anreizmechanismen genutzt. Dabei spielen Ko-Investitions- und Open-Access-Modelle eine wichtige Rolle. Der Bundesverband Breitbandkommunikation e.V. (BREKO), der Bundesverband Glasfaseranschluss (BUGLAS) und der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) fordert eine Modernisierung der vielfach diskutierten Umlagefähigkeit der Betriebskosten für Breitbandanschlüsse auf die Mietnebenkosten. Die Möglichkeit der Umlagefähigkeit müsse zukünftig an die Verpflichtung zur Gewährung eines offenen Netzzugangs (Open Access) geknüpft werden. Das sei wichtig und notwendig, um den Wettbewerb zu stärken: Alle Marktteilnehmer müssten die Möglichkeit haben, den Mietern ihre Dienste anzubieten. Das Ziel muss aus Sicht der Verbände sein, den flächendeckenden Glasfaserausbau mit geeigneten Rahmenbedingungen zu beschleunigen. Sie setzten sich dabei für fairen Wettbewerb im deutschen Telekommunikationsmarkt ein. Besonders wichtig sei, dass das neue TKG mit einem zukunftsweisenden Regulierungskonzept Anreize für Investitionen in den eigenwirtschaftlichen Glasfaserausbau setzte. Dabei müssten vor allem faire Open-Access-Konzepte regulatorisch priorisiert werden. Besonderen Wert legen die Verbände darauf, dass der offene Netzzugang nicht nur für die vom europäischen TK-Kodex vorgegebenen sogenannten Ko-Investitionsmodelle gelten, sondern auch für Telekommunikationsunternehmen mit beträchtlicher Marktmacht, die kein Ko-Investitionsangebot machen möchten oder keinen Ko-Investitionspartner finden, aber eine entsprechende Verpflichtungszusage für einen offenen Netzzugang (Open-Access) vorlegen. Wichtig sei, dass alle Unternehmer auf dieselben sachlichen und personellen Ressourcen zugreifen könnten wie der Vertrieb des marktmächtigen Unternehmens. Dadurch könnten zum Beispiel dieselben Datenbanken zur Information über Anschlüsse und dieselben Technikerressourcen für Bereitstellungen und Entstörungen genutzt werden. Auf diese Weise würde das Risiko eines Missbrauchs der marktbeherrschenden Stellung erheblich reduziert. Ein wichtiger Hebel für die Beschleunigung des Glasfaserausbaus wäre, die Umlagefähigkeit für den Glasfaserausbau bis in die Mehrfamilienhäuser und Wohnungen zu nutzen. Weiteres Mittel sei dabei die Beschleunigung der oft langwierigen Genehmigungsverfahren. Dazu gehöre auch die geplante Einführung einer allgemeinen Drei-Monats-Frist für alle erforderlichen Genehmigungen. Durch die bessere Planbarkeit für die Unternehmen, würde dies zu einer effizienteren Auslastung der knappen Tiefbauressourcen führen. - Quelle: BREKO u.a. -