Planungssicherstellungsgesetz wird verlängert
25.02.2021 Der Bundestag hat das »Gesetz zur Verlängerung der Geltungsdauer des Planungssicherstellungsgesetzes« beschlossen. Damit werden die bislang bis Ende März dieses Jahres befristeten Regelungen des Planungssicherstellungsgesetzes (PlanSiG) bis Ende 2022 verlängert. Die öffentliche Beteiligung bei Infrastrukturvorhaben kann damit weiterhin ohne physische Treffen und digital erfolgen. Die Verlängerung des PlanSiG war wegen der weiter anhaltenden Covid-19-Pandemie notwendig, um die digitalen Verfahren zur Öffentlichkeitsbeteiligung weiterhin anwenden zu können. So können wichtige private und öffentliche Investitionen trotz der Pandemie weitergeführt werden, etwa beim Wohnungsbau und Klimaschutz sowie der Energie- und Verkehrswende. Die aktuellen Regeln geben allen Beteiligten viel Freiraum für digitale, analoge und hybride Verfahrenslösungen. Für viele Planungs- und Genehmigungsverfahren ist normalerweise die körperliche Anwesenheit von Personen erforderlich, zum Beispiel bei der Einsichtnahme in Unterlagen oder bei der Durchführung von Erörterungs- und Anhörungsterminen. Aus Gründen des Infektionsschutzes können diese Verfahrensschritte nun schon seit längerer Zeit nicht wie gewohnt durchgeführt werden. Mit dem PlanSiG wurden daher vorübergehende Ersatzmöglichkeiten, zum Beispiel Internetveröffentlichungen oder die Durchführung von Online-Konsultationen, geschaffen. Um niemanden von Beteiligungsmöglichkeiten auszuschließen, soll für Bau- und Investitionsvorhaben weiterhin eine Veröffentlichung der wesentlichen Unterlagen und Entscheidungen sowie die Wahrnehmung von Verfahrensrechten im klassischen, analogen Sinn erhalten bleiben. Das PlanSiG, das im vergangenen Jahr aufgrund der Corona-Pandemie erlassen wurde, wurde nun zunächst bis zum 31.12.2022 verlängert. Das schafft nicht nur Klarheit für Behörden, Investoren und Verbände, es können auf diese Weise zudem weitere Erfahrungen mit digitalen Planungsverfahren gesammelt werden. Damit kann auch eine eventuelle Evaluation des Gesetzes auf eine breitere Datengrundlage gestellt werden. Anhand der Ergebnisse will die Bundesregierung entscheiden, ob die Regeln - wie vielfach gefordert - auch dauerhaft gelten sollen. - Quelle: BMU -