Neues Datennutzungsgesetz im Bundeskabinett beschlossen
10.02.2021 Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) und das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) haben im Dezember 2020 ihren gemeinsamen Referentenentwurf zum Datennutzungsgesetz veröffentlicht. Am 10.02.2021 hat auch das Bundeskabinett dem Regierungsentwurf zugestimmt. Mit dem deutschen Datennutzungsgesetz (DNG) wird die europäische Public-Sector-Informations-Richtlinie (EU) 2019/1024 (PSI-Richtlinie) in deutsches Recht umgesetzt. Das DNG ersetzt dabei das bisher geltende Informationsweiterverwendungsgesetz (IWG). Es vereinheitlicht die Nutzungsbedingungen für Daten, die aufgrund gesetzlicher Vorgaben oder unternehmerischer Entscheidung anderen bereitgestellt werden. Inhaltlich regelt das DNG hauptsächlich Aspekte der Datenhoheit für öffentliche Stellen und öffentliche Unternehmen. Es soll ein konsistenter Rechtsrahmen für den Datenaustausch und die Datennutzung geschaffen werden. Ziel ist es, mit diesem neuen gesetzlichen Rahmen die Nutzung staatlicher Daten, insbesondere Forschungsdaten, durch Unternehmen, Wissenschaft, Zivilgesellschaft zu ermöglichen und damit auch eine Vielzahl neuer Geschäftsmodelle zu gewährleisten. Auch die Verwaltungstransparenz wird nach dem Willen der Bundesregierung damit erhöht: Unmittelbare Bundesbehörden mit mehr als 50 Beschäftigten sind zur Benennung von Open-Data-Koordinatoren verpflichtet. Neu ist daran, dass Regelungen zur Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen - wie das Verbot von Exklusivlizenzen - bei der Nutzung von Daten des öffentlichen Sektors erstmals auch für öffentliche Unternehmen in den Bereichen Wasser, Verkehr und Energie gelten, also auch auf kommunale Unternehmen. Das DNG regelt, wie insbesondere Daten von öffentlichen Stellen oder öffentlichen Unternehmen genutzt werden dürfen. Das bisherige IWG galt nur für öffentliche Stellen und somit vor allem für Behörden. Neu geregelt werden soll insbesondere der Umgang mit sog. Umwelt- und Mobilitätsdaten. Solche Daten müssen kostenlos und über eine Programmierschnittstelle (API) zur Verfügung gestellt werden. Einzelheiten werden durch europäische Verordnungen festgelegt. Da die PSI-Richtlinie durch das DNG bis zum 17.07.2021 umgesetzt werden muss, erfolgt die nationale Neuregelung durch Bundestag und Bundesrat voraussichtlich noch im Sommer 2021. - Quelle: BReg -