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Investitionen in Mittelspannungsnetze

25.01.2021 Die deutschen Netzbetreiber wollen in den nächsten 10 Jahren rund 3,26 Milliarden Euro in den Ausbau der Mittelspannungsnetze investieren. Das hat die Bundesregierung (BReg) mitgeteilt. Das sei allerdings lediglich ein Richtwert und repräsentiere nicht die tatsächlichen Investitionskosten der Mittelspannung bis 2030. Im Hinblick auf die Bestrebungen, den Klimawandel zu begrenzen, werden verstärkt regenerative Energieträger genutzt. Ein wichtiger Aspekt hierbei ist die Errichtung dezentraler Energiewandlungsanlagen, die elektrische Energie in öffentliche Stromnetze einspeisen. Die ländlichen Mittelspannungsnetze (MS-Netze) gewinnen dadurch eine wichtige Bedeutung, denn sie zeichnen sich durch eine geringe Lastdichte aus. Hierzu sind umfangreiche Netzausbaumaßnahmen mit hohen Investitionen nötig. Die MS-Netze müssen auch im Hinblick auf die Bestrebungen, fossiles durch synthetisches Erdgas zu ersetzen, ausgebaut und modernisiert werden, damit eine Kopplung des elektrischen Netzes mit dem Gasnetz möglich ist. Um den künftigen Netzausbaubedarf der Verteilernetzbetreiber (VNB) einschätzen zu können, führt die Bundesnetzagentur (BNetzA) gemäß § 14 Absatz 1a und 1b des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) jährlich eine Abfrage über den Netzzustand und den geplanten Netzausbau für die nächsten 10 Jahre durch. Die Abfrage 2020 umfasste 60 VNB, davon betreiben 59 auch ein Hochspannungsnetz (Spannungsebene 110 kV). Der von den VNB an die BNetzA gemeldete Netzzustand und Netzausbau bezieht sich auf den Stand zum 31.12.2019. Die erhaltenen Berichte von den Verteilernetzbetreibern decken in der Mittelspannungsebene ca. 76 Prozent der Stromkreislänge ab. Bisher seien der BNetzA 964 Ausbaumaßnahmen gemeldet worden, mehr als die Hälfte davon befinde sich derzeit im Bau. Da auf den unteren Netzebenen meist kurzfristiger geplant werde, seien die tatsächlichen Investitionen der Mittelspannung bis 2030 noch nicht genauer bekannt. Die BReg plant zurzeit keine Anpassungen im Planungsrecht für Mittelspannungsnetze. Im Rahmen der EU-Strommarktrichtlinien - EU 2019/944 mit der Novelle des EnWG könne es aber zu neuen Regelungen für die Mittelspannung kommen. - BT -

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