Neue Regelungen für den Ökostrom-Ausbau
18.05.2020 Die Verhandlungen über konkrete Schritte für einen schnelleren Ökostrom-Ausbau kommen voran. Dazu gehören auch Regelungen für einen Mindestabstand von Windrädern an Land zur Wohnbebauung, und die Aufhebung des sog. Förderdeckels für Solaranlagen. Planungs- und Genehmigungsprozesse sollen beschleunigt werden. In der Arbeitsgruppe der Regierungskoalition gab es eine Einigung für die erforderlichen Schritte. Für Windenergie an Land soll eine Länderöffnungsklausel im Baugesetzbuch eingeführt werden. Diese soll den Ländern die Möglichkeit einräumen, einen Mindestabstand von bis zu 1000 Metern zwischen Windenergieanlagen und Wohngebäuden in ihre Landesgesetze aufzunehmen. Die Abstandsregelung wird also Ländersache: In vielen Ländern gibt es bereits entsprechende Regelungen oder Empfehlungen. Die bestehende schärfere bayerische Regelung kann also davon unberührt bleiben, sie hatte allerdings den Windausbau in diesem Bundesland weitgehend zum Erliegen gebracht. Der Förderdeckel für neue Solaranlagen soll aufgehoben werden. Aus Kostengründen war im Jahr 2012 die Förderung bei einer installierten Solarkapazität von 52 Gigawatt gedeckelt worden. Dieser Förderdeckel ist alsbald erreicht und stellte die Zukunft der Solarenergie in Deutschland und damit der Solarbranche mit vielen Arbeitsplätzen in Frage. Die Bundesregierung hatte im Zuge ihres Klimaschutzprogramms zugesagt, den Förderdeckel abzuschaffen. Durch einen Koordinierungsmechanismus zwischen Bund und Ländern soll zudem kontinuierlich der Umsetzungsstand des Ausbaus der Erneuerbaren Energien überprüft werden. Ziel ist es, den Ökostrom-Anteil am Stromverbrauch bis 2030 von derzeit über 40 auf 65 Prozent zu steigern. Auch Investitionsvorhaben sollen beschleunigt werden durch konsequente Digitalisierung, eine frühzeitigere Beteiligung von Bürgerinnen, Bürgern und beteiligten Kreisen sowie Verkürzung des Instanzenweges um eine Instanz. Weiter solle die Akzeptanz des Windkraftausbaus durch Geld für Kommunen und günstigen Strom für Anwohner gesteigert werden. Dieser Punkt ist noch umstritten. Bei den Maßnahmen handelt es sich vorerst allerdings nur um eine Einigung auf den Sachverhalt, ein genauer gesetzlicher Rahmen und damit ein Zeitplan für die Umsetzung dieser Maßnahmen liegt demnach noch nicht vor. - MS -