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Diskussion zu Änderungen beim Gewässerschutz weiterhin streitig

25.05.2020 In einer Anhörung im Umweltausschuss gab es widerstreitende Äußerungen der Experten über die von der Regierung vorgeschlagenen Gewässerschutzmaßnahmen durch Gewässerrandstreifen. So seien die geplanten gesetzlichen Regelungen zum Schutz von Gewässern vor Abschwemmung von Düngemitteln aus landwirtschaftlich genutzten Flächen grundsätzlich ein Schritt in die richtige Richtung. Allerdings fürchten viele Kommunen erheblichen Aufwand beim Vollzug, die Landwirte kritisierten die weiteren Verschärfungen des Wasserrechts. Die Maßnahmen sehen u.a. vor, dass bei einer Hangneigung von 5 % und mehr zur Böschungskante des Gewässers eine geschlossene, ganzjährig begrünte Pflanzendecke von mindestens fünf Metern Breite zu erhalten sei oder hergestellt werden muss. Dieser Ansatz ist nach Auffassung des Bundesverbandes der kommunalen Spitzenverbände (BVkom) mit einem erheblichen Vollzugsaufwand verbunden, der regelmäßig die unteren Wasserbehörden der kreisfreien Städte und Landkreise treffen dürfte. So müssten für die Umsetzung der Regelung die zuständigen Behörden alle landwirtschaftlich genutzten Flächen an Gewässern zunächst auf ihre Neigung hin überprüfen, um die betroffenen Flächen überhaupt zu ermitteln. Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) begrüßte die vorgesehene Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes, die Umsetzung der EU-Nitratrichtlinie sei notwendig. Ausreichende Abstände zu Oberflächengewässern seien ein wesentlicher Schritt, um direkte Einträge von Düngemitteln in Gewässer oder ein nachträgliches Abschwemmen zu verhindern. Die Gewässerrandstreifen hätten eine wichtige Funktion als Schutz und Puffer. Zudem leiste die vorgesehene Regelung einen zusätzlichen Beitrag zur Steigerung der Biodiversität und des naturnahen Hochwasserschutzes. Zahlreiche Untersuchungen hätten die hohe Wirksamkeit von Gewässerrandstreifen belegt. Mit ihnen solle ein weitergehender Schutz der Gewässer vor schädlichen diffusen Einträgen durch Nährstoffe wie Stickstoff und Phosphor, vor Pflanzenschutzmitteln und Sedimenteintrag erreicht werden. Die Landwirte sehen sich zu Unrecht in der Pflicht. Der Deutsche Bauernverband (DBV) äußerte wenig Verständnis dafür, dass angesichts der aktuellen Situation weitere Verschärfungen im Wasserrecht in Angriff genommen würden. Er warb dafür, die Novelle auszusetzen und zunächst das neue Düngerecht in der Praxis wirken zu lassen, im Übrigen bedürfe es aus seiner Sicht dringend der Überarbeitung der geplanten Regelungen. Die Naturschutzverbände kritisierten die Maßnahmen dagegen als unzureichend. Auch bei geringerer Hangneigung als fünf Prozent versickere ein Teil des gelösten Düngers im Boden und fließe mit dem Grundwasser dem angrenzenden Oberflächengewässer zu. Sie forderten daher einen bundes- weit einheitlichen Gewässerrandstreifen von zehn Metern, auf dem der Einsatz von Düngemitteln und Pestiziden verboten sei. Weiter stünden die geplanten Änderungen nicht nur aus ökologischen, sondern auch aus ökonomischen Gründen im unmittelbaren Interesse der Bundesrepublik. Einer Nichtumsetzung des EU-Rechts entstünden allein durch die Strafzahlungen Kosten, die den Erfüllungsaufwand der geplanten Regelung um ein Vielfaches überstiegen. Deutschland unterliegt wegen unzureichender Umsetzung der EU-Nitrat-Richtlinie einem Vertragsverletzungsverfahren der Europäischen Kommission. - MS -

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