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Neue EU-Verordnung über Gasversorgungssicherheit

19.09.2017 Das Europäische Parlament hat in seiner Sitzung vom 12.09.2017 der neuen Verordnung über Gasversorgungssicherheit zugestimmt. Sobald sie auch vom Rat gebilligt ist, wird die Verordnung im Amtsblatt der EU veröffentlicht und tritt 20 Tage später in Kraft.

Die Verordnung soll mögliche Gasversorgungskrisen verhindern und sieht dazu erstmals die Anwendung des Solidaritätsprinzips vor. Ziel ist es, gemeinsame, regional koordinierte Maßnahmen der EU-Mitgliedstaaten zur Sicherung der Gasversorgung zu gewährleisten und Krisen im Ernstfall effektiver zu bewältigen.

Nach der Verordnung gibt es vier sogenannte Risikogruppen: »Gasversorgung Ost«, »Gasversorgung Nordsee«, »Gasversorgung Nordafrika« und »Gasversorgung Südost«. Die Risikogruppen sind in weitere regionale Bereiche untergliedert und sehen verschiedene Zusammensetzungen von Mitgliedstaaten vor, die an einer »risikobezogenen Zusammenarbeit« teilnehmen. Zudem führen die entsprechenden Mitgliedstaaten gemeinsame Risikobewertungen durch und stellen gemeinsame Präventions- und Notfallmaßnahmen auf. Eine vollständige Liste der in den vier »Risikogruppen « enthaltenen Mitgliedstaaten findet sich in Anhang I der Verordnung.

Die neuen Bestimmungen räumen der Solidarität bei der Bewältigung von Unterbrechungen der Gasversorgung Vorrang ein. Mitgliedstaaten müssen ihre Nachbarländer in einer schweren Krise unterstützen, damit Privathaushalte und soziale Dienste wie Krankenhäuser ausreichend mit Gas versorgt werden können. Es werden drei Energieversorgungs- Krisenstufen eingeführt, nämlich Frühwarnung, Alarm und Notfall. Mitgliedstaaten können diese Krisenstufen ausrufen, indem sie die EU-Kommission und die zuständigen Behörden in ihrer Risikogruppe sowie in anderen Nachbarstaaten benachrichtigen.

Nach der neuen Verordnung soll darüber hinaus die EU-Kommission Gaslieferverträge einsehen dürfen, die für die Versorgungssicherheit wichtig sind, d.h. die mindestens 28% des nationalen Marktes ausmachen. Die Kommission wird ebenfalls Zugang zu anderen kommerziellen Vereinbarungen haben, die für die Durchführung des Gasliefervertrags von Bedeutung sind, einschließlich relevanter Vereinbarungen, die beispielsweise mit der Infrastruktur zusammenhängen.

Der jährliche Gasverbrauch der EU beträgt nach Angaben der EU-Kommission 400 Milliarden Kubikmeter. 65% des benötigten Erdgases importiert die EU. Die Hauptzulieferer sind Russland, Norwegen und Algerien.

- ba -

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