Online-Forum für Betriebswirtschaft, Wirtschaftsrecht und Steuerrecht der Versorgungs- und kommunalen Unternehmen

Bundesnetzagentur gibt Anzahl der grundzuständigen Messstellenbetreiber bekannt

20.09.2017

Energienetzbetreiber hatten der Bundesnetzagentur (BNetzA) nach dem Messstellenbetriebsgesetz bis zum 30. Juni 2017 anzuzeigen, ob sie auch in Zukunft den Messstellenbetrieb für moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme als grundzuständiger Messstellenbetreiber wahrnehmen wollen. In diesem Rahmen waren gegenüber der Behörde neben der Wahrnehmung der Grundzuständigkeit auch Angaben über die auszustattenden Zählpunkte zu machen. Wie die Bundesnetzagentur kürzlich mitteilte, haben sich 99 Prozent der Netzbetreiber dazu entschieden, auch in Zukunft den Messstellenbetrieb für intelligente Messtechnik in ihren Netzen zu übernehmen. Der Präsident der BNetzA, Jochen Homann, sagte dazu: „Diese Zahl macht deutlich, dass sich, auch vor dem Hintergrund der damit verbundenen hohen Anforderungen an die Messtechnik und den Datenschutz, die Netzbetreiber dieser Aufgabe gewachsen fühlen.

Die Meldungen an die BNetzA umfassen insgesamt 50,9 Millionen Zählpunkte von 899 Betreibern von Elektrizitätsnetzen der allgemeinen Versorgung und geschlossenen Elektrizitätsverteilernetzen nach dem Energiewirtschaftsgesetz. Solche Punkte sind beispielsweise die Stromzähler beim Verbraucher oder bei einer Erzeugungsanlage. Im Rahmen der Tätigkeit als grundzuständiger Messstellenbetreiber müssen Netzbetreiber künftig voraussichtlich 6,5 Millionen Pflichteinbaufälle ausstatten.

Autoren:

Fachartikel:

Erweiterte Suche