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Neue Anreize für klimafreundliche Investitionen

25.01.2021 Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat ein Programm für neue Fördermöglichkeiten für die Energiewende im Gebäudebereich gestartet. Mit dem Programm »Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)« hat das BMWi bestehende Förderprogramme, wie auch das CO2-Gebäudesanierungsprogramm oder das Marktanreizprogramm zur Nutzung Erneuerbarer Energien im Wärmemarkt (MAP), zusammengefasst und weiterentwickelt. Das neue Förderprogramm ist in verschiedene Programme unterteilt und läuft bis Ende 2030. Die BEG ist ein Kernelement des nationalen Klimaschutzprogramms 2030 sowie der Langfristigen Renovierungsstrategie und des National Energy and Climate Plan (NECP) der Bundesregierung auf europäischer Ebene und trägt damit als die zentrale Maßnahme im Gebäudesektor zur Erreichung der deutschen und europäischen Energie- und Klimaziele bei. Mit der BEG sollen die Anreize für Investitionen in Energieeffizienz und Erneuerbare Energien spürbar verstärkt, bestehende Hemmnisse beseitigt und die Sanierungsrate im Gebäudebereich weiter gesteigert werden. Ein wesentliches Element der neuen BEG bildet die aus dem bisherigen CO2-Gebäudesanierungsprogramm übernommene systemische Förderung, d.h. die Förderung umfassender Sanierungsvorhaben auf sogenanntem Effizienzhausniveau bei Wohngebäuden. Dabei werden auch die Aspekte Kosteneffizienz und nachhaltiges Bauen betrachtet. Das bereits in Kraft getretene Förderprogramm zu den Einzelmaßnahmen ist sehr umfangreich. Über dieses Programm werden ab sofort u.a. folgende Maßnahmen gefördert:
  • Austauschprämie von Ölheizungen (nun auch bei Anschluss an Wärmenetze),
  • Errichtung effizienter Gas-Brennwertheizungen (»Renewable Ready«),
  • Errichtung oder Erweiterung von Solarkollektoranlagen zur thermischen Nutzung in bestehenden Wohn- und Nichtwohngebäuden,
  • Errichtung oder Erweiterung von Biomasseanlagen für die thermische Nutzung ab mindestens fünf kW Nennwärmeleistung,
  • Einbau von Anlagentechnik in Bestandsgebäuden zur Erhöhung der Energieeffizienz des Gebäudes (außer Heizung),
  • Anlagen zur Wärmeerzeugung oder auch die Errichtung oder Erweiterung eines nichtöffentlichen Wärmenetzes,
  • Errichtung sowie die Nachrüstung von effizienten Wärmepumpen,
  • Einzelmaßnahmen an Bestandsgebäuden zur Erhöhung der Energieeffizienz des Gebäudes an der Gebäudehülle.
Kommunale Unternehmen können das Förderprogramm für ihr eigenes Unternehmen in Anspruch nehmen und bei Vorliegen der Voraussetzungen auch als Energieberater begleiten bzw. umsetzen. Sie können weiter als Contractoren die Förderung für Dritte im Rahmen eines Contractings beantragen. Die gesamte »Bundesförderung effiziente Gebäude«, d.h. die o.g. Förderrichtlinie für Einzelmaßnahmen und die zum 01.07.2021 in Kraft tretende Richtlinie Wohn- und Nichtwohngebäude wurde von der Europäischen Kommission gegenüber BMWi auf Grundlage »State aid guiding template« zur Energieeffizienz als beihilfefrei eingestuft. Daher sind bei Antragsstellung keine Angaben für Beihilfen im Sinne des EU-Beihilferechtes mehr erforderlich. - Quelle: BMWi -

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