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Monopolkommission: 8. Sektorgutachten Energie

01.09.2021 Die Monopolkommission (MK) hat ihr 8. Sektorgutachten Energie »Wettbewerbschancen bei Strombörsen, E-Ladesäulen und Wasserstoff nutzen« veröffentlicht. Im Vergleich zur letzten Untersuchung der MK sind neben den Bereichen Stromerzeugung und Ladesäulenausbau die Themen »Wettbewerb der Strombörsen« und »Regulierung der Wasserstoffnetze« neu hinzugekommen. Die Kommission hat dementsprechend 3 Kernpunkte hervorgehoben und folgende Empfehlungen für die nächste Bundesregierung benannt: Angemessene Preise an Ladesäulen Das politische Ziel, die Elektromobilität erfolgreich zu machen, setzt nach der MK günstige Ladepreise voraus und damit Konkurrenz zwischen den Betreibern der Ladesäulen um Kunden. In über 50% der Regionen kontrollierten allerdings einzelne Betreiber über 40% der Ladepunkte, das zeige die Analyse der Daten zu ca. 42.000 Ladepunkten. Gleichzeitig könnten sich Kunden mangels Transparenz nicht über Preise und lokale Alternativangebote informieren. Daher müsse beim Aufbau der Ladeinfrastruktur der Wettbewerb gefördert werden: So solle sich die Höhe des Fördersatzes am jeweiligen Marktanteil orientieren. Bei Schnellladepunkten an Autobahnen sollte die Möglichkeit des Betriebs von Ladepunkten unterschiedlicher Betreiber an einem Standort geschaffen werden. Zudem sollten - wie bei Tankstellen - Preise und weitere Informationen, wie Funktions- und Belegungsstatus, über eine Markttransparenzstelle zugänglich gemacht werden. Neue Wasserstoffnetze flexibel regulieren Zur Verwirklichung der Nationalen Wasserstoffstrategie müssten nach Auffassung der MK Wasserstoffleitungen gebaut und Erdgasleitungen für den Transport von Wasserstoff umgewidmet werden. Die jetzt eingeführte Übergangsregulierung für Wasserstoffnetze sei dazu ein erster wichtiger Schritt, sei aber nicht flexibel genug. Die MK empfiehlt daher eine dynamische Regulierung, bei der die Bundesnetzagentur die Marktverhältnisse regelmäßig analysiere, um Wettbewerbsproblemen frühzeitig begegnen zu können. Sie rät weiter von einer Finanzierung durch ein gemeinsames Netzentgelt für die Nutzung von Wasserstoff- und Erdgasnetz ab. Die damit einhergehende Quersubventionierung würde potenziell zu Fehlinvestitionen in die Wasserstoffinfrastruktur und langfristig auch zu Verzögerungen bei der erwünschten Umstellung auf die Nutzung von Wasserstoff führen. Wettbewerb unter Strombörsen Angesichts steigender Mengen von erneuerbaren Energien gewinnt der kurzfristige Handel mit Strom nach Auffassung der MK zunehmend an Bedeutung. Die Strombörsen nehmen hierbei eine wichtige Funktion ein. Dabei teilen die verschiedenen Strombörsen ihre Handelsbücher untereinander über fast den gesamten Handelszeitraum. So können Anbieter und Nachfrager von Strom, die auf unterschiedlichen Börsen tätig sind, miteinander handeln. Die in der Gebotszone Deutschland-Luxemburg für den Intraday-Markt etablierte Strombörse EPEX-SPOT teilt ihre Handelsbücher 60 Minuten vor Lieferung nicht mehr, obwohl noch bis 5 Minuten vor Lieferung weiter gehandelt werden kann. Gerade in diesem Zeitraum sei es aber - so die MK - durch die schwankende Einspeisung erneuerbarer Energien für Händler relevant, dass ausreichend Anbieter und Abnehmer von Strom zusammenkommen. Die MK sieht darin eine Beschränkung des Wettbewerbs sowie einen Verstoß gegen Art. 59 Abs. 4 und 5 S. 2 der sogenannten Capacity Allocation and Congestion Management (CACM-Verordnung) und Art. 7 Abs. 1 der Elektrizitätsbinnenmarktverordnung, aus denen sich eine Pflicht zum Teilen der Handelsbücher über den gesamten Zeitraum des Intraday-Handels ergibt. Sie fordert eine Überarbeitung der aktuell gültigen CACM-Verordnung, mit der die Pflicht zum Teilen der Handelsbücher weiter konkretisiert wird. - MS -

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