Mehrausgabe von knapp 8,8 Mrd. € für das EEG-Konto
05.08.2024 Die überplanmäßige Ausgabe von knapp 8,8 Mrd. € für das EEG-Konto wird zunächst auf einem vorläufigen Deckungskonto des Klima- und Transformationsfonds (KTF) verbucht, das bis Ende des Jahres durch Minderausgaben und Mehreinnahmen im KTF auszugleichen ist. Darüber hinaus hat das Bundeskabinett am 17.07.2024 den Entwurf eines Nachtragshaushaltsgesetzes beschlossen, der eine Zuweisung an den KTF vorsieht. Mehrbedarfe bei der EEG-Förderung und Mindereinnahmen aus dem europäischen Emissionshandel werden im Umfang von insgesamt 10.375 Mrd. € ausgeglichen. Das erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/12405) auf eine Kleine Anfrage (20/12169) der CDU/CSU-Fraktion zum EEG-Konto.
Auf die Frage, seit wann der zusätzliche Bedarf für das EEG-Konto bekannt war, heißt es in der Antwort: „Der Bedarf für das Jahr 2024 wurde dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) von den Übertragungsnetzbetreibern (ÜNB) im Herbst 2023 nach den gesetzlichen Regularien übermittelt. Dieser gemeldete Bedarf war die Grundlage für die Haushaltsanmeldung.“
Der EEG-Finanzierungsbedarf sei sehr volatil, weil die Kosten für die erneuerbaren Energien sehr stark von der Entwicklung der Strompreise und dem Wetter abhängen, und könne sich im Laufe des Jahres in substanziellen Größenordnungen sowohl nach oben als auch nach unten verändern. Daher seien die ÜNB vertraglich verpflichtet, die Kostenentwicklung kontinuierlich zu monitoren und der Bundesregierung monatlich zu berichten.
Das erste Monitoring im Jahr 2024 ging am 16.01.2024 beim BMWK ein. Dieses wies gegenüber der Meldung vom Herbst 2023 einen höheren Liquiditätsbedarf aus, auf den kurzfristig reagiert werden sollte. Daraufhin habe das BMWK die nächsten Ratenzahlungen an die ÜNB angehoben. Eine abschließende Aussage zu dem tatsächlichen Mehrbedarf des Jahres 2024 sei zu dem Zeitpunkt nicht möglich gewesen (und sei es bis heute nicht). Die Bundesregierung habe daher fortlaufend die Entwicklung des EEG-Kontos weiter beobachtet. Das Verfahren zur Beantragung einer überplanmäßigen Ausgabe wurde am 23.05.2024 eingeleitet, weil sich zu diesem Zeitpunkt die Entwicklung der EEG-Konten verstetigt und bestätigt hatte.
Derzeit rechnet die Bundesregierung, so geht es aus dem Schreiben hervor, für das Jahr 2025 mit einem EEG-Finanzierungsbedarf in Höhe von rund 15,9 Mrd. €.
– hib –