Projekt „Bürgerbeteiligung bei Windparks“ ist ein Flop
06.08.2024 Als erstes Bundesland hatte Mecklenburg-Vorpommern im Mai 2016 den Anwohnern von Windparks und betroffenen Gemeinden einen gesetzlichen Anspruch auf Beteiligung oder adäquate Entschädigungen gewährt. Laut Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetz müssen Investoren und Projektträger den Kommunen und deren Bewohnern im Fünf-Kilometer-Umkreis von Windparks 20 % der Gesellschafteranteile zum Kauf anbieten. Erfasst sind Windkraftanlagen, die einer Genehmigung nach Bundesimmissionsschutzgesetz unterliegen, also Anlagen ab 50 m Höhe. Kaufberechtigt bei der Ausgabe der Gesellschaftsanteile sind Anwohner, die seit mindestens 3 Monaten ihren Wohnsitz im Umkreis von fünf Kilometern um eine Anlage haben, sowie die Sitzgemeinde und Nachbargemeinden innerhalb des Fünfkilometerradius. Alternativ sind Ausgleichsabgaben an die Kommunen oder gesicherte Spareinlagen für Bürger möglich.
Ziel war es, Bürger und Kommunen am wirtschaftlichen Erfolg der Windkraftanlagen vor Ort zu beteiligen und so auch die Akzeptanz für Windräder zu steigern. Das Bürgerbeteiligungsgesetz ermöglichte es, dass die dortigen Bewohner ihr Geld in Windparks anlegen und so von den Erträgen der Betreiber profitieren.
Die Bilanz nach acht Jahren fällt allerdings ernüchternd aus. Trotz sehr niedriger Zinsen auf Spareinlagen über Jahre hinweg haben nur wenige Menschen in Mecklenburg-Vorpommern die vom Bürgerbeteiligungsgesetz eröffnete Möglichkeit genutzt, ihr Geld in Erwartung höherer Renditen in Windparks anzulegen. Lediglich 30 natürliche Personen erwarben bis zum Jahr 2020 Gesellschaftsanteile an Windrädern. Auch die Kommunen machten weit weniger von den Beteiligungsmöglichkeiten Gebrauch als erhofft. Bisher gab es eine Beteiligung von neun Kommunen an insgesamt zwei Windparks aus den Jahren 2020 und 2024. In lediglich drei Fällen seien Ausgleichsabgaben gezahlt und in weiteren drei Fällen Sparprodukte offeriert worden. Die jährlichen Ausgleichsabgaben an neun betroffene Gemeinden hätten zwischen 255,49 € und 1.269,47 € gelegen.
Nach Angaben der Landesregierung sieht das Bürger- und Gemeindebeteiligungsgesetz keine umfassenden Berichtspflichten für Vorhabenträger vor, daher ist die Datenlage zu den umgesetzten Beteiligungen möglicherweise nicht ganz vollständig. Fest steht im zuständigen Energieministerium in Schwerin, dass das Gesetz nicht die erhoffte Wirkung erzielt hat. Eine Neufassung wurde angekündigt.
– MS –