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Maßnahmen zum Klimaschutz sind nachzubessern

13.09.2024 Wieder ein Teilerfolg für die Deutsche Umwelthilfe (DUH): Die Bundesregierung muss ihre Maßnahmen für mehr Klimaschutz in Teilen nachschärfen. Das Urteil des OVG Berlin-Brandenburg vom 16.05.2024 – OVG 11 A 31/22 – ist rechtskräftig. Bei der Entscheidung geht es um den Klimaschutz im Sektor Landnutzung. Gemeint ist der Beitrag, den vor allem Moore und Wälder als CO2-Senken zum Erreichen der Klimaziele der Bundesregierung beisteuern sollen.

Im Landnutzungssektor will die Bundesregierung bis 2045 insgesamt 40 Mill. t Kohlenstoffdioxid-Äquivalente einsparen. Nach Auffassung des Gerichts macht die Regierung bislang zu wenig, um die gesetzlich verankerten Ziele zu erreichen. Aus Sicht der DUH ist die positive Wirkung dieses Urteils für Naturschutz und Landnutzung enorm, auch in Land- und Forstwirtschaft müsse endlich mehr in Sachen Klimaschutz und Natur getan werden.

Das Bundesumweltministerium bestätigte auf Anfrage, dass keine Revision gegen das Urteil eingelegt worden sei.

Über eine weitere Klage der DUH, in der sie gegen die Bundesregierung darauf geklagt hatte, dass das Nationale Luftreinhalteprogramm nachgeschärft wird, muss dagegen das Bundesverwaltungsgericht in der Revision entscheiden (OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 23.07.2024 – 11 A 16/20). Das OVG hatte auch hier entschieden, dass die von der Bundesregierung ergriffenen Maßnahmen nicht ausreichen, um die Klimaziele zu erreichen. Konkret geht es um zusätzliche wirksame Maßnahmen für die Reduktion von Luftschadstoffen, u.a. Ammoniak, Feinstaub, Schwefeldioxid und Stickstoffoxid bereits für das Jahr 2025.

– MS –

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