Der Digital Services Coordinator bei der BNetzA
18.09.2024 Der Digital Services Coordinator (DSC) bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) ist die zentrale Koordinierungsstelle für die Durchsetzung des europäischen Digital Services Act (DSA) in Deutschland. Basis des Digitale-Dienste- Gesetzes vom 16.05.2024 sind die Vorschriften des DSA, welche bereits seit dem 17.02.2024 für alle Unternehmen, die elektronische Dienste anbieten, gelten. Ziel des DSA ist es, ein einheitliches Regelwerk für alle EU-Staaten zu schaffen, um eine faire, einheitliche und freie Online-Umgebung garantieren zu können. Es setzt neue, einheitliche Standards für ein sicheres, berechenbares und vertrauenswürdiges Online-Umfeld und schützt die Rechte der Nutzer im Internet. Der DSA verpflichtet digitale Dienste und Online-Plattformen zu mehr Sorgfalt und Transparenz und ermöglicht es, einfacher gegen illegale Inhalte und Produkte, Hass und Hetze sowie Desinformationen vorzugehen.
Der DSC kontrolliert die Dienste-Anbieter und Online-Plattformen auf die Einhaltung ihrer Verpflichtungen, ist zentrale Beschwerdestelle für Online-Nutzer bei Verstößen gegen den DSA und koordiniert die Zusammenarbeit der zuständigen nationalen und europäischen Behörden. Er zertifiziert außergerichtliche Streitbeilegungsstellen sowie vertrauenswürdige Hinweisgeber, sogenannte trusted flaggers. Zugelassenen Forschenden kann der DSC auf Antrag den Datenzugang zu den Daten der sehr großen Online-Plattformen und -Suchmaschinen gewähren.
Am 12.09.2024 hat der DSC die erste außergerichtlichen Streitbeilegungsstelle in Deutschland nach dem DSA zertifiziert. Die User Rights GmbH mit Sitz in Berlin war die erste Organisation, die einen entsprechenden Zulassungsantrag bei der Koordinierungsstelle für Digitale Dienste eingereicht hatte. Die BNetzA sieht in der außergerichtlichen Streitbeilegung eine einfache und schnelle Möglichkeit für Nutzer, sich gegen Entscheidungen von Online-Plattformen zu wehren. Dies gelte u. a., wenn illegale Inhalte nicht gelöscht, Accounts gesperrt oder eben nicht gesperrt werden. Die Streitbeilegungsstelle User Rights GmbH konzentriert sich auf Streitschlichtungen bei Social Media- Plattformen und nimmt anfangs nur Schlichtungsanträge zu TikTok, Instagram und LinkedIn an. Weitere Social Media- Plattformen sollen nach und nach dazu kommen.
Zum 18.09.2024 kam der neu gebildete Beirat des DSC zu seiner ersten Sitzung zusammen. Der Beirat unterstützt als unabhängiges Expertengremium den DSC bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben und dient als Bindeglied zu Wissenschaft und Praxis. Die Mitglieder des Beirats wurden vom Deutschen Bundestag vorgeschlagen und vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr in das Expertengremium berufen.
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