Online-Forum für Betriebswirtschaft, Wirtschaftsrecht und Steuerrecht der Versorgungs- und kommunalen Unternehmen

Deutschland setzt EU-Richtlinie zu Erneuerbaren um

10.09.2024 Mit dem Entwurf eines Gesetzes (20/12785) zur Umsetzung der Richtlinie in den Bereichen Windenergie an Land und Solarenergie sowie für Energiespeicheranlagen am selben Standort setzt die Bundesregierung die Richtlinie (EU) 2023/2413 vom November 2023 um. Es werden Änderungen im Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG), im Baugesetzbuch (BauGB) sowie der Planzeichenverordnung (PlanZV), im Raumordnungsgesetz (ROG), im Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) sowie im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2023) vorgenommen.

Die wesentlichen Inhalte des Gesetzentwurfs betreffen die planerische Ausweisung von Beschleunigungsgebieten: im BauGB sowie im ROG soll eine Verpflichtung geregelt werden, sogenannte Beschleunigungsgebiete für erneuerbare Energie nach Art. 15c der Richtlinie (EU) 2018/2001 auszuweisen. Zudem sollen Genehmigungsverfahren in Beschleunigungsgebieten für Vorhaben im Bereich Windenergie an Land geregelt werden. Um ein Monitoring zum Stand der Ausweisung von Beschleunigungsgebieten zu ermöglichen, sollen die Vorschriften des Erneuerbare-Energien-Gesetzes zu Informations- und Berichtspflichten im Rahmen des Bund-Länder-Kooperationsausschusses erweitert werden.

– hib –

Autoren:

Fachartikel:

Erweiterte Suche