LG Hamburg: Klausel zur Preiserhöhung bei Gasverträgen ist unwirksam
05.11.2014 Wie die Verbraucherzentrale Hamburg als Klägerin in dem Verfahren mitteilt, ist die von Vattenfall in Gaslieferverträgen verwendete Preisänderungsklausel nach einem Urteil des Landgerichts Hamburg vom 04.11.2014 - 312 O 17/14 unwirksam. Gegenstand des Verfahrens waren die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Versorgungsunternehmens in Sonderverträgen mit Gaskunden. In der darin enthaltenen Preisänderungsklausel wurde auf die für Grundversorgungverträge geltende Verordnung (GasGVV) Bezug genommen, ohne die Kriterien für Preisänderungen zu nennen. Das Gericht habe die Klausel als unlauter und rechtswidrig angesehen und damit die Rechtsauffassung der Verbraucherzentrale im vollen Umfang bestätigt, so die Verbraucherzentrale in ihrer Mitteilung, in der weiter gefolgert wird: Gaskunden von Vattenfall, die einen Vertrag mit entsprechender Klausel hätten, seien daher nicht verpflichtet, Preiserhöhungen zu zahlen. Vielmehr könnten sie für in der Vergangenheit liegende bereits gezahlte Erhöhungen Erstattung verlangen, dies zumindest für drei Jahre rückwirkend, so die Verbrauchzentrale Hamburg.
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