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Konsultation zum Szenariorahmen Strom 2030

18.01.2016 Die Bundesnetzagentur startet die Konsultation des Entwurfs zum Szenariorahmen für die Netzentwicklungspläne Strom 2030 der Übertragungsnetzbetreiber.

»Die Konsultation sichert eine hohe Qualität des Szenariorahmens, der diesmal vielfältige Neuerungen aufweist. Deswegen fordern wir die Öffentlichkeit ausdrücklich dazu auf, sich aktiv an der in den nächsten fünf Wochen stattfindenden Konsultation zu beteiligen«, erläutert Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. Der nach neuer Gesetzeslage alle zwei Jahre von den Übertragungsnetzbetreibern zu erstellende Szenariorahmen beschreibt mit Hilfe von vier Szenarien die wahrscheinliche Entwicklung des Stromsektors bis zu den Jahren 2030 und 2035. Die Übertragungsnetzbetreiber betrachten dabei erstmalig die Auswirkungen der Nutzung von E-Mobilität, Wärmepumpen und Kleinspeichern auf den Stromsektor. Als weitere Neuerung sieht der Entwurf des Szenariorahmens 2030 die Nutzung von Demand-Side-Management, Flexibilitätsoptionen sowie eine weitgehende Entkopplung der Strom- und Wärmeproduktion aus KWK-Anlagen vor.

Ursächlich für diese detailliertere Prognose ist die Betrachtung des Zieljahres 2030. Hier erscheinen die Einsatzbedingungen moderner und flexibler Technologien wahrscheinlicher als noch im Vorgänger-Szenariorahmen 2025. Begünstigt wird die Verbesserung dieser Einsatzbedingungen durch den bis 2030 angenommenen Fortschritt beim Ausbau der Erneuerbaren Energien. Deren Anteil am Bruttostromverbrauch steigt im Jahr 2030 auf 51 Prozent in Szenario A und auf 56 Prozent in den Szenarien B und C, sowie auf 63 Prozent im Szenario B 2035. Die Übertragungsnetzbetreiber verbessern darüber hinaus die Regionalisierung des zukünftigen Stromverbrauchs. Durch eine neue Methodik wird über den Stromverbrauch hinaus auch die Veränderung seines zeitlichen Verlaufs prognostiziert, wozu erstmalig sektorspezifische Lastprofile für jeden einzelnen Landkreis zu Grunde gelegt werden.

Zu dem Entwurf des Szenariorahmens Strom 2030 hat die Bundesnetzagentur wieder ein Begleitdokument veröffentlicht. Dieses enthält Hinweise, zu welchen Themen sich die Bundesnetzagentur im Rahmen der Konsultation konkrete Informationen und Stellungnahmen erhofft. Die Öffentlichkeit hat nun die Möglichkeit, bis zum 22. Februar 2016 zu dem Entwurf Stellung zu nehmen. Dieser ist auf der Internetseite der Bundesnetzagentur zum Netzausbau unter www.netzausbau.de/2030-sr veröffentlicht.

- bnetza -

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