Berichte der BReg und der BNetzA zur PV-Pilotausschreibung
13.01.2016 Die Bundesregierung hat am 13.01.2016 den Bericht zu den Erfahrungen mit der Pilotausschreibung für Photovoltaik-Freiflächenanlagen verabschiedet (Ausschreibungsbericht auf der Grundlage von § 99 EEG 2014).
Auch die Bundesnetzagentur hat am 13.01.2016 eine Auswertung der Pilotausschreibungen zur Ermittlung der finanziellen Förderhöhe für PV-Freiflächenanlagen veröffentlicht. Dieser Bericht ist nicht Teil des Kabinettbeschlusses über den Ausschreibungsbericht. Um die grundlegende Umstellung der Förderung auf Ausschreibungen, die im EEG 2014 angelegt ist, vorzubereiten, wurden 2015 drei Pilotausschreibungen im Bereich der PV-Freiflächenanlagen durchgeführt. Aus geschrieben wurden insgesamt 500 Megawatt geförderte Leistung. Ausgenommen waren explizit Anlagen auf Gebäuden oder sonstigen baulichen Anlagen. Der Bieter erhält im Falle eines Zuschlags die Möglichkeit eine PV-Freiflächenanlage mit einer Förderberechtigung auszustatten.
In beiden Berichten wird betont, dass die bisherigen Ausschreibungen von PV-Freiflächenanlagen insgesamt vielversprechend verlaufen seien. Die Wettbewerbsintensität war in allen drei Runden hoch, die Zuschlagspreise sind von Runde zu Runde gesunken und auch kleine Bieter und Projekte konnten einen Zuschlag erhalten. Die Gebotsmenge war jeweils deutlich überzeichnet.
Es wurden zwei unterschiedliche Preisregeln, »pay-as-bid« in der ersten Runde und »uniform-pricing« in der zweiten und dritten Runde, getestet. Der jeweilige Zuschlagswert lag unter dem jeweiligen Höchstpreis und auf ähnlichem bzw. niedrigerem Niveau (Runde 2 und Runde 3) als die administrativ festgelegte Förderhöhe nach dem EEG 2014.
Bei Verwendung der »Pay-as-bid«-Preisregel bekam jeder erfolgreiche Bieter einen Zuschlag in Höhe seines Gebotswertes, während im Einheitspreisverfahren (»uniform-pricing«) alle bezuschlagten Gebote den gleichen Zuschlagswert (8,48 ct/kWh in der zweiten, bzw. 8,00 ct/kWh in der dritten Ausschreibungsrunde) in Höhe des letzten bezuschlagten Gebots erhielten. Aufgrund der Analysen zu den Preisverfahren sowie des beobachteten strategischen Verhaltens in den beiden »uniform-pricing«-Runden empfiehlt der Bericht der BReg zunächst die Preisregel »pay-as-bid« für weitere Ausschreibungsrunden, weist jedoch darauf hin dass es sinnvoll sein kann, die Preisregel von Zeit zu Zeit zu variieren.
Zu den Realisierungsquoten könne wegen der Umsetzungsfrist von zwei Jahren bis zur Inbetriebnahme nach beiden Berichten noch keine abschließende Einschätzung getroffen werden. Die BNetzA erwähnt in ihrem Bericht, dass einige Teilnehmer Zweifel äußerten, ob mit dem in der zweiten Ausschreibungsrunde realisierten Fördersatz ein wirtschaftlicher Betrieb von Freiflächenanlagen möglich sei.
Handlungsempfehlungen in Bezug auf das Verfahren:
- Der Bericht der BNetzA empfiehlt die Prüfung einer Öffnung der Ausschreibung für PV-Anlagen auf sonstige baulichen Anlagen, etwa Landebahnen oder Deponien. Die BReg wiederum strebt eine klare Definition der Freiflächenanlage in Bezug auf den Begriff der »baulichen Anlage« an, um den Projektierern Rechtssicherheit zu geben.
- Beiden Berichten gemeinsam ist, dass Vorschriften zur Anlagenzusammenfassung an die bisherige Regelung im EEG angepasst werden sollten.
- Darüber hinaus schlagen die Berichte vor, das Nachrückverfahren abzuschaffen. Es führe zu starken Verzögerungen in Bezug auf die Endergebnisse der Ausschreibungsrunde
- Ferner sollten die beizulegenden Unterlagen reduziert werden. Das betrifft zum einen die Vollmachtsurkunde bei gesetzlichen Vertretern von Unternehmen als auch den Auszug aus dem amtlichen Liegenschaftskataster. Allerdings sollte eine Eigenerklärung des Bieters gefordert werden, dass ihm die Flächennutzung gestattet ist.
- Zudem empfiehlt die BNetzA die Erhöhung der auszuschreibenden Menge. Zur Erreichung des Ausbauziels sei es als nicht ausreichend anzusehen, wenn die intendierte Menge an PV-Anlagen ohne Aufschlag ausgeschrieben wird. Es werde kaum zu einer Realisierungsrate von 100% kommen. Es solle daher im Ausschreibungsvolumen ein Puffer (z.B. 20%) für die Nichtrealisierung vorgesehen werden. Der Aufschlag erloschener Fördermengen auf das zukünftige Ausschreibungsvolumen allein reiche nicht aus, da sich durch den Zeitverzug ein erheblicher Rückstand bei der Zielerreichung ausbilden kann. Der Bericht der BReg ist in diesem Punkt zurückhaltender: »Liegen weitere Erfahrungen vor, könnte auch diskutiert werden, bei der Ausschreibung von vornherein einen gewissen Aufschlag auf das Ausschreibungsvolumen zum Ausgleich der ›üblichen‹ Nichtrealisierungsrate zu machen, um die im Durchschnitt angestrebte realisierte jährliche Ausbaumenge zu erreichen. «
- Beide Berichte empfehlen mit Blick auf den Dezembertermin eine Anpassung. Die BNetzA schlägt konkret eine Verschiebung der Gebotstermine auf den 1. Februar, den 1. Juni und den 1.Oktober jeden Jahres vor.
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