Kommunen fordern bundesweiten »Masterplan Klimaschutz«
07.05.2019 Die deutschen Städte und Gemeinden fordern vom Bund und von den Ländern mehr Hilfe beim Klimaschutz. Notwendig sei ein deutschlandweiter »Masterplan Klimaschutz«, sagte der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebunds, Gerd Landsberg. Die kommunalen Klimaaktivitäten sollten damit nachhaltig unterstützt und gefördert werden. Auch seien zusätzliche Anreize nötig, um auch die Bürger stärker zu aktivieren. Viele Kommunen hätten bereits ihre Möglichkeiten erkannt und kommunale Klimaschutzpläne erstellt. Klimaschutz könne aber nur gelingen, »wenn sich Bund, Länder, Kommunen und Bürger beteiligen«.
Auch der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetags, Helmut Dedy, betonte, dass die Städte sich seit langem für den Klimaschutz einsetzten. »Darüber hinaus sind Bund und Länder gefordert, den Klimaschutz zu verstärken.« Dazu gehöre auch eine Aufstockung der Mittel, um mehr öffentlichen Personennahverkehr zu ermöglichen.
Die große Koalition hat sich vorgenommen, bis Ende 2019 ein Klimaschutzgesetz auf den Weg zu bringen. Derzeit ringen Union und SPD um die Modalitäten, etwa darum, ob und auf welchem Wege der Ausstoß klimaschädlichen Kohlendioxids (CO2) verteuert und wie konkret das Klimaschutzziel für einzelne Bereiche definiert wird. Im Februar 2019 hat das Bundesumweltministerium dem Bundeskanzleramt den Entwurf eines Klimaschutzrahmengesetzes zur Frühkoordinierung vorgelegt. Der Gesetzesentwurf schreibt die bereits im Klimaschutzplan 2050 festgelegten Klimaschutzziele für die Jahre 2020, 2030, 2040 und 2050 rechtsverbindlich fest. Bis 2050 soll Deutschland seine Treibhausgasemissionen um 95 Prozent senken.
Oberstes Ziel ist es, die gemeinsam vereinbarten Klimaschutz-Ziele einzuhalten. Außerdem sollen die Verantwortlichkeiten eindeutig geregelt, Verlässlichkeit für alle Beteiligten geschaffen und Kompensationszahlungen bei Nichterreichung der Ziele vermieden werden.
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass alle Bereiche (zum Beispiel Verkehr, Industrie, Landwirtschaft, Energie, Gebäude) ein festes Einsparziel und jährliche sinkende Jahresemissionsmengen zugewiesen bekommen sollen. Jedes Ministerium entscheidet in eigener Verantwortung, welche Maßnahmen es vorschlagen wird, um die erforderlichen Einsparungen zu erreichen. Wird das Ziel verfehlt, soll mit einem Sofortprogramm umgesteuert werden. Das Klimaschutzgesetz soll in einem zweiten Schritt durch ein Maßnahmenprogramm ergänzt werden. Bereits vereinbart ist, dass die zuständigen Ministerien Vorschläge für Klimaschutz-Maßnahmen in ihrem jeweiligen Bereich vorlegen. Zusätzlich wird ein eigenes Klimakabinett eingesetzt, in dem die rechtlich verbindliche Umsetzung der Klimaschutzziele für 2030 vorbereitet wird. Aus heutiger Sicht werden die festgelegten Ziele wohl nicht ausreichen, um die europäischen und internationalen Verpflichtungen Deutschlands zu erfüllen. Daher wollen die deutschen Kommunen den Druck auf den Bund erhöhen, schneller effiziente Maßnahmen zu ergreifen.
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