BMF: Gesetzentwurf für steuerliche Förderung der Elektromobilität
09.05.2019 Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat einen Gesetzesentwurf für die steuerliche Förderung der Elektromobilität und weiterer Steuerregelungen vorgelegt. Die Bundesregierung habe sich zum Ziel gesetzt, mehr Elektroautos auf Deutschlands Straßen zu bringen und Deutschland zum Leitmarkt für Elektromobilität zu machen, heißt es in einem Gesetzentwurf. »Über die bereits bestehenden Vorteile für Elektroautos hinaus bedarf es einer Verstärkung und Verstetigung der steuerlichen Anreize, um diese Ziele zu erreichen«, so Bundesfinanzminister Scholz. Der Referentenentwurf enthält im Bereich der umweltfreundlichen Mobilität folgende Maßnahmen zur weiteren steuerlichen Unterstützung:
- Eine Sonderabschreibung für rein elektrische Lieferfahrzeuge,
- eine neue Pauschalbesteuerung ohne Anrechnung auf die Entfernungspauschale bei Jobtickets,
- die Verlängerung der Halbierung der Bemessungsgrundlage bei der Dienstwagenbesteuerung bei privater Nutzung eines betrieblichen Elektrofahrzeugs oder extern aufladbaren Hybridelektrofahrzeugs und
- die Verlängerung der Steuerbefreiung für vom Arbeitgeber gewährte Vorteile für das elektrische Aufladen eines Elektrofahrzeugs oder Hybridelektrofahrzeugs im Betrieb des Arbeitgebers oder eines verbundenen Unternehmens und für die zeitweise zur privaten Nutzung überlassene betriebliche Ladevorrichtung.
BDEW-Chef Stefan Kapferer, begrüßt die beabsichtigte Beschleunigung eines Umstiegs auf umweltfreundliche Mobilität durch Steueranreize: »Die Verlängerung der steuerlichen Begünstigung für elektrisch betriebene Dienstwagen bis 2030 und die Einführung einer Sonderabschreibung für elektrische Lieferfahrzeuge sind hierfür wirksame Hebel. Positiv ist auch, dass die Steuervorteile für das Laden von E-Autos am Arbeitsplatz verlängert werden sollen«. Er sieht das Bundesjustizministerium in der Pflicht, dass jetzt schnell nachziehen müsse. Gerade, wenn es darum gehe, Ladeinfrastruktur in Mehrfamilienhäusern, am Arbeitsplatz oder in Gewerbegebieten zu installieren, gebe es noch viele Hindernisse aus dem Weg zu räumen. Vor allem sei eine Anpassung des Miet- und Wohnungseigentumsrechts dringend notwendig. Kritisch bewertet der Verband am Referentenentwurf die geplanten Verschärfungen bei der Grunderwerbssteuer, die ebenfalls Gegenstand des Gesetzes ist. Ziel sollte sein, missbräuchliche Steuertricks bei Share Deals zu verhindern. Die Vorschläge für die Gesetzesanpassung schießen darüber aber weit hinaus. Sie würden die Wirtschaftlichkeit und Wettbewerbsfähigkeit aller Unternehmen in Deutschland bedrohen.
Der Bundesverband Neue Energiewirtschaft (BNE) äußert grundlegende Kritik: Seitens der Bundesregierung gebe es bisher keine grundlegende Strategie, um der klimafreundlichen Mobilität zum Durchbruch zu verhelfen. Stattdessen setze das Bundesfinanzministerium zur Förderung der Elektromobilität auf Steueranreize. »Von zentraler Bedeutung ist eine Reform des Abgabe- und Umlagesystems im Energiesektor«, so BNE-Geschäftsführer Robert Busch. Er sieht erheblichen Nachbesserungsbedarf auf dem Wohnungssektor. Der Verband fordert daher, den Aufbau von Ladeinfrastruktur in Mietshäusern und Wohneigentümergemeinschaften zu erleichtern, dazu seien Änderungen des Miet- und Wohnungseigentumsrechts überfällig. Auch der Netzanschluss von Ladeeinrichtungen müsse wesentlich kundenfreundlicher organisiert werden.
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