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Kommission will Energiebinnenmarkt vollenden

Mit ihrer Mitteilung vom 15.11.2012 fordert die Kommission die Mitgliedstaaten zu stärkeren Anstrengungen zur Umsetzung und Durchführung der bestehenden EU-Rechtsvorschriften für den Energiebinnenmarkt auf. Die Kommission wird gemeinsam mit den Mitgliedstaaten daran arbeiten, die Position der Verbraucher zu stärken und marktverzerrende staatliche Eingriffe abzubauen. Dazu Energiekommissar Günther Oettinger: »Wenn es um Gas und Strom geht, interessieren Bürger und Unternehmen zwei Dinge: eine jederzeit sichere Versorgung und erschwingliche Preise. Dieses Ziel erreichen wir am besten mit einem funktionierenden europäischen Energiemarkt.«

Obwohl bereits Fortschritte gemacht wurden, was größere Wahlmöglichkeiten für die Verbraucher, das Eindämmen der Energiegroßhandelspreise und die Sicherung einer jederzeit ausreichenden Energieversorgung betrifft, muss noch mehr getan werden, um das Potenzial für einen wirklich integrierten europäischen Markt voll auszuschöpfen. Im Februar 2011 gaben die EU-Staats- und Regierungschefs eine Erklärung ab, in der sie die Vollendung des Energiebinnenmarkts bis 2014 forderten. Zur Vollendung des EU-Energiebinnenmarktes plant die Kommission mehrere Maßnahmen, dazu gehört Folgendes:

  • Umsetzung der Binnenmarktvorschriften und Durchsetzung des Wettbewerbsrechts. Sogar 20 Monate nach Ablauf der Umsetzungsfrist (März 2011) haben einige Mitgliedstaaten das dritte Energiebinnenmarktpaket noch nicht vollständig umgesetzt. Die Kommission wird weiterhin Vertragsverletzungsverfahren führen, um sicherzustellen, dass die einschlägigen europäischen Vorschriften ordnungsgemäß umgesetzt werden. Die Wettbewerbsregeln müssen rigoros durchgesetzt werden, damit gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle Marktteilnehmer herrschen.
  • Stärkung der Position der Verbraucher. Studien zeigen, dass nur jeder dritte Verbraucher Dienstleistungsangebote vergleicht. Schätzungen zufolge könnten die Verbraucher in der EU bei einem Wechsel zum günstigsten Stromtarif bis zu 13 Mrd. EUR jährlich sparen. Die Kommission wird dafür sorgen, dass sich die in den EU-Rechtsvorschriften verankerten Verbraucherrechte im nationalen Recht niederschlagen und von allen Marktakteuren korrekt befolgt werden. Dazu gehört das Recht, kostenlos innerhalb von drei Wochen den Versorger zu wechseln. Außerdem wird die Kommission die Einführung intelligenter Messsysteme fördern, denn dadurch können die Verbraucher ihren Verbrauch in Echtzeit steuern und haben sie eine bessere Kontrolle über ihre Energierechnungen. Besonderes Augenmerk wird auf schutzbedürftigen Verbrauchern liegen. Darüber hinaus enthält der Bericht über die Transparenz der Endkundenenergiemärkte in der EU Empfehlungen für eine klare Angabe von Preisen, Tarifen und Angeboten.

Derzeit sind die Energiepreise für Endkunden nur in neun Mitgliedstaaten (Deutschland, Finnland, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Schweden, Slowenien, Tschechische Republik und Vereinigtes Königreich) nicht reguliert. Durch staatliche Eingriffe festgelegte Preise sind für Verbraucher nicht zwangsläufig das Beste. Sie können einen falschen Eindruck des Geschützt-Seins vermitteln, der sie davon abhält, von sich aus bessere Möglichkeiten zu erkunden, zu denen auch Energieeffizienz-Dienstleistungen gehören. Darüber hinaus behindern regulierte Endnutzerpreise Investitionen. Sie halten Unternehmen vom Markteintritt und von Investitionen in neue Erzeugungskapazitäten ab. Preise, die regulierungsbedingt nicht kostendeckend sind, führen zu Schulden, die letztlich der Steuerzahler tragen muss.

  • Flexible Marktorganisation. Einige Mitgliedstaaten planen, die Bereithaltung der Erzeugungskapazitäten durch die Stromerzeuger zu unterstützen, um sicherzustellen, dass genügend Kapazität auch dann vorhanden ist, wenn keine Stromerzeugung aus variablen Quellen wie Wind- und Sonnenenergie erfolgt. Für diese Vorgehensweise wird der Begriff »Kapazitätssicherungsmechanismus« verwendet. Allerdings können verfrüht eingeführte Kapazitätssicherungsmechanismen zur Zersplitterung des Binnenmarktes führen und Investitionen behindern. Vor der Einführung solcher Mechanismen sollten die Mitgliedstaaten analysieren, ob es an Investitionen in Erzeugungskapazitäten fehlt und, falls ja, warum. Bevor die Mitgliedstaaten auf nationaler Basis in den Markt eingreifen, sollten länderübergreifende Lösungen in Betracht gezogen werden. Europäische Lösungen sind in der Regel kosteneffizienter.

Darüber hinaus wird die Kommission Leitlinien für Förderregelungen für erneuerbare Energien vorschlagen, die die Effizienz des Binnenmarktes verbessern sollen.

- Europäische Kommission -

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