BGH bestätigt Beschluss des Bundeskartellamtes gegen missbräuchlich überhöhte Konzessionsabgaben – GAG Ahrensburg
Wie das Bundeskartellamt in seiner Pressemitteilung vom 9.11.2012 veröffentlicht, hat der Bundesgerichtshof eine Grundsatzentscheidung des Bundeskartellamtes bestätigt, nach der kommunale Gasversorger von neuen Wettbewerbern keine missbräuchlich überhöhten Konzessionsabgaben erheben dürfen. Sobald die Entscheidungsgründe durch das Gericht vorliegen (BGH - AZ. KVR 54/11), werden wir Sie in der Versorgungswirtschaft darüber informieren.
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, begrüßt die Entscheidung des Bundesgerichtshofs, die in einer für die Gaswirtschaft wichtigen Rechtsfrage Klarheit geschaffen habe: »Kommunale Gasversorger dürfen sich unliebsame Konkurrenz nicht einfach durch überhöhte Konzessionsabgaben vom Leib halten. Damit wird der Wettbewerb in den Gasmärkten ganz im Sinne der Endverbraucher weiter gestärkt.«
Das Bundeskartellamt hatte mit Beschluss vom 16.9.2009 - B 10 - 11/09 (vkw-online.eu DokNr. 11000586) der GAG Gasversorgung Ahrensburg untersagt, gegenüber neuen Gaslieferanten eine überhöhte Konzessionsabgabe zu erheben. Mit der jetzigen Entscheidung hat der Bundesgerichtshof die Rechtsbeschwerde des betroffenen Unternehmens zurückgewiesen. Als Vorinstanz hatte bereits das OLG Düsseldorf (Beschluss vom 11.1.2012 - VI-3 Kart 1/11 (V), vkw-online.eu DokNr. 12001217 mit zustimmender Bspr. Wolf, Versorgungswirtschaft 2012, 53, vkw-online.eu DokNr 12001376) die Entscheidung des Bundeskartellamtes bestätigt. Allerdings hat das OLG Düsseldorf die sachliche Unzuständigkeit des Bundekartellamts festgestellt, die hier jedoch nicht evident sei und daher zu keiner Nichtigkeit der Entscheidung des Bundeskartellamtes führe. Da die Zuständigkeitsrüge der Betroffenen nicht rechtzeitig geltend gemacht wurde, konnte das OLG Düsseldorf somit zur Sache entscheiden.
Im Zusammenhang mit dem Musterverfahren des Bundeskartellamtes gegen die GAG Ahrensburg führte das Bundeskartellamt eine deutschlandweite Abfrage und Analyse für die Jahre bis 2009 zur wettbewerbsschädigenden Wirkung überhöhter Konzessionsabgaben durch. Laut der Untersuchung hatten bundesweit über 20% der Stadtwerke in kommunaler Trägerschaft von neuen Gaslieferanten überhöhte Konzessionsabgaben verlangt, und damit die Kosten ihrer Wettbewerber bei der Belieferung von Gas-Haushaltskunden künstlich erhöht. Die Untersuchung umfasste ca. 7.500 Gaskonzessionsverträge auf der Verteilnetzebene in Deutschland.
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