Kommission gibt grünes Licht für deutsche Elektroauto- Infrastruktur
Staatliche Beihilfen:
13.02.2017 Nach Prüfung anhand der EU-Beihilfevorschriften hat die Europäische Kommission entschieden, dass die deutsche Regelung zum landesweiten Aufbau einer benutzerfreundlichen Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge mit EU-Recht vereinbar ist. Nach Auffassung der Kommission wird durch das Förderprogramm eine tatsächlich bestehende Marktlücke geschlossen, ohne dass der Wettbewerb im Binnenmarkt übermäßig beeinträchtigt würde.
Das Programm sieht über einen Zeitraum von vier Jahren eine Förderung in Höhe von insgesamt 300 Mio. € für die Installation neuer Normal- und Schnellladesäulen sowie für den Ausbau der bestehenden Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge vor. Dabei steht die Förderung, die schrittweise im Rahmen eines offenen und transparenten Ausschreibungsverfahrens gewährt werden soll, allen Interessenten offen - Unternehmen, Verbrauchern und Behörden. Grundvoraussetzung für die jeweilige Förderung ist, dass der Strom für die Ladeinfrastruktur aus erneuerbaren Energiequellen stammt.
Nach Auffassung der Kommission wird diese Maßnahme die Nutzung von Elektrofahrzeugen erheblich erleichtern und somit einen wichtigen Beitrag zur Erreichung des gemeinsamen Ziels, die Schadstoffemissionen zu senken und die Luftqualität zu verbessern, leisten. Gleichzeitig unterstützt das Förderungsprogramm die europäische Strategie für emissionsarme Mobilität, insbesondere im Hinblick auf die raschere Einführung emissionsarmer alternativer Energieträger im Verkehrssektor und die Dekarbonisierung. Die Fördermaßnahme schafft Investitionsanreize und wird die Entwicklung des Marktes für Elektrofahrzeuge, gerade in der schwierigen Anfangsphase, erheblich vorantreiben. Sobald die grundlegende Ladeinfrastruktur mithilfe finanzieller Unterstützung aufgebaut ist, wird der weitere Ausbau nach Ansicht der Kommission voraussichtlich ohne weitere staatliche Unterstützung möglich sein.
Aufgrund obiger Ausführungen hat die Kommission entschieden, dass die deutsche Förderung der Elektroauto-Infrastruktur mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang steht, wonach Beihilfen zur Förderung der Entwicklung von im gemeinsamen Interesse liegenden Wirtschaftstätigkeiten unter bestimmten Voraussetzungen zulässig sind.
- ha -