Staatliche Beihilfen: Kommission genehmigt drei französische Initiativen zur Erzeugung von mehr als 2.600 Megawatt Ökostrom
10.02.2017 Die Europäische Kommission hat drei französische Förderregelungen für Photovoltaik- und Wasserkraftanlagen nach den EU-Beihilfevorschriften geprüft und genehmigt. Durch die Regelungen wird Frankreich in der Lage sein, rund 2.600 Megawatt an zusätzlicher Solarkapazität sowie rund 60 Megawatt an zusätzlicher Wasserkraftkapazität zu entwickeln.
Die für Wettbewerbspolitik zuständige Kommissarin Margrethe Vestager stellte diesbezüglich fest: »Diese französischen Initiativen werden die Nutzung erneuerbarer Energieträger fördern und für Rechtssicherheit in dieser Branche sorgen; gleichzeitig werden sie sicherstellen, dass die staatliche Förderung auf ein Minimum beschränkt wird. Dies stellt ein sehr wichtiges Gleichgewicht für Europa bei der Verwirklichung unserer Umweltziele dar.«
Es handelt sich konkret um folgende drei Regelungen:
- Eine Solarstromregelung, durch die Betreibern kleiner Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von weniger als 100 Kilowatt, die auf Dächern von Privathäusern oder gewerblich genutzten Gebäuden installiert sind, ein Vorzugspreis (Einspeisetarif) gezahlt wird. Hierdurch gewinnt Frankreich voraussichtlich rund 1.500 Megawatt an zusätzlicher Solarkapazität.
- Eine Solarstromregelung für Betreiber größerer Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von 100 bis 250 Kilowatt bzw. von mehr als 250 Kilowatt, in deren Rahmen über 20 Jahre ein Einspeisetarif gezahlt wird und dessen Begünstigte über Ausschreibungen ausgewählt wurden, soll Frankreich rund 1.100 Megawatt an zusätzlicher Solarkapazität einbringen.
- Eine Wasserkraftregelung, mit welcher Betreibern neuer Wasserkraftanlagen für eine Leistung von bis zu 60 Megawatt Zuschüsse gewährt werden sollen. Auch hier sollen die Begünstigten im Wege einer Ausschreibung ermittelt werden. Anlagen mit einer Kapazität von weniger als 500 Kilowatt können einen Einspeisetarif erhalten, während größere Anlagen über eine Zusatzzahlung oder »Einspeiseprämie« gefördert werden, die in Abhängigkeit vom Marktpreis für Strom variiert.
Die vorläufige Mittelausstattung der beiden Solarstromregelungen beträgt insgesamt 439 Mio. EUR pro Jahr, d.h. insgesamt 8,8 Mrd. EUR bei einem Zeitraum von 20 Jahren. Für die Wasserkraftregelung werden 25 Mio. EUR pro Jahr, d.h. insgesamt 500 Mio. EUR bei einem Zeitraum von 20 Jahren, bereitgestellt.
Die Kommission hat alle drei Regelungen nach den EU-Beihilfevorschriften geprüft, um sicherzustellen, dass öffentliche Mittel nur begrenzt zum Einsatz kommen und keine Überkompensation vorliegt, die den Wettbewerb im Binnenmarkt hindert. Hierbei kam sie zu dem Ergebnis, dass die Förderregelungen im Einklang mit den Umweltzielen der EU den Anteil des Stroms aus erneuerbaren Energiequellen erhöhen und gleichzeitig sicherstellen werden, dass aus der staatlichen Förderung resultierende Wettbewerbsverzerrungen so gering wie möglich gehalten werden. Die o.g. Förderregelungen werden insbesondere dazu beitragen, dass Frankreich die ihr durch die Erneuerbare- Energien-Richtlinie gestellte Zielvorgabe, nämlich bis zum Jahr 2020 23% seines Energiebedarfs aus erneuerbaren Quellen zu decken, erreicht.
- ha -