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BKartA: Verfahren gegen Fernwärmeversorger abgeschlossen

14.02.2017 Das Bundeskartellamt hat seine Preismissbrauchsverfahren gegen Fernwärmeversorger abgeschlossen. Hinsichtlich einer Reihe von Fernwärmeversorgungsgebieten haben die Versorger aufgrund der Bedenken des Bundeskartellamtes bezüglich missbräuchlicher Preisüberhöhungen in den Jahren 2010 bis 2012 Zusagen abgegeben. Die betroffenen Kunden profitieren durch Rückerstattungen oder künftige Preissenkungen in einem Volumen von insgesamt rund 55 Mio. Euro.

Das Bundeskartellamt hatte im März 2013 gegen sieben Unternehmen bzw. Unternehmensgruppen Verfahren eingeleitet. Nachdem die ersten beiden Verfahren im Jahr 2015 beendet wurden, konnten nun die verbliebenen Verfahren abgeschlossen werden. Bei einigen Fernwärmeversorgungsgebieten ließ sich der Verdacht der Preisüberhöhung nicht erhärten. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, wies darauf hin, dass der Nachweis eines im kartellrechtlichen Sinne missbräuchlich überhöhten Preises im Fernwärmebereich ausgesprochen schwierig sei.

Die Zusagenentscheidungen vom 13.02.2017 umfassen letztlich Fernwärmenetze der innogy als Rechtsnachfolgerin von RWE Energiedienstleistungen und mehrere Unternehmen, die zur Danpower Unternehmensgruppe gehören. Auf innogy entfällt ein Rückerstattungsvolumen von 12,3 Mio. Euro. Den meisten Kunden werden ihre jeweiligen Beträge in den nächsten beiden Jahresabrechnungen gutgeschrieben werden. Das Rückerstattungsvolumen der übrigen Unternehmen, die alle zur Danpower Unternehmensgruppe gehören, beläuft sich auf gut 2 Mio. Euro, die den Kunden durch eine gesondert auszuweisende Gutschrift auf den nächsten Jahresschlussrechnungen gewährt wird. Bereits im Oktober 2015 war die Stadtwerke Leipzig GmbH mittels einer Zusagenentscheidung zu einer künftigen Preissenkung mit einem Gesamtvolumen von rund 40,8 Mio. Euro verpflichtet worden. Die Umsetzung dieser Zusage läuft bereits in Einklang mit der Entscheidung. Durch die Zusagen der Unternehmen konnte weiterer Ermittlungsaufwand sowie anschließende langjährige Rechtsstreite vermieden werden.

- fb / quelle: bkarta -

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