Kommission genehmigt griechische Auktionsregelung für Strom aus erneuerbaren Energiequellen
Staatliche Beihilfen
04.01.2018 Die Europäische Kommission ist der Auffassung, dass die von Griechenland angemeldete Auktionsregelung für Strom aus erneuerbaren Energiequellen und hocheffizienter Kraft-Wärme-Kopplung mit den EU-Beihilfevorschriften in Einklang steht. Die Regelung trägt zur Erreichung der Energie- und Klimaschutzziele der EU bei und erhält gleichzeitig den Wettbewerb.
Die für Wettbewerbspolitik zuständige EU-Kommissarin Margrethe Vestager erklärte: »Durch wettbewerbsorientierte Auktionen wird Griechenland die Kosten für erneuerbare Energie senken und so die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen fördern. Dies ist sehr gut, denn die Regelung wird Griechenland die Erreichung seiner für 2020 gesetzten Klimaziele erleichtern.«
Im Rahmen der Regelung wird Griechenland zur Förderung erneuerbarer Energiequellen regelmäßig wettbewerbsorientierte Auktionen durchführen. In 2018 wird Griechenland zunächst getrennte Auktionen für Wind- und Solaranlagen organisieren, um deren Marktpotential zu bestimmen. Ab 2019 sollen dann gemeinsame Auktionen für Wind- und Solaranlagen folgen, um den Wettbewerb zu steigern und für die Verbraucher von Energie aus erneuerbaren Quellen in Griechenland die Kosten zu senken.
Andere Formen erneuerbarer Energie sollen erst dann durch Auktionen staatlich gefördert werden, wenn sie stärker im griechischen Markt verankert sind, d.h. eine bestimmte Marktdurchdringung erreicht haben. Darüber hinaus wird Griechenland die Ausschreibungsverfahren 2020 einer Bewertung unterziehen, bevor deren Ausgestaltung für den Zeitraum 2021-2025 festgelegt wird.
Die Kommission hat die Regelung anhand der EU-Beihilfevorschriften, insbesondere der Leitlinien für staatliche Umweltschutz- und Energiebeihilfen aus dem Jahr 2014 geprüft. Um den Einsatz öffentlicher Mittel auf ein Minimum zu begrenzen und Überkompensierung auszuschließen, sollten den Leitlinien zufolge seit 2017 wettbewerbsorientierte Auktionen durchgeführt werden. Davon ausgehend ist die Kommission zu dem Schluss gelangt, dass die griechische Auktionsregelung den Anteil des aus erneuerbaren Energiequellen gewonnenen Stroms den EU-Umweltzielen entsprechend erhöhen wird, während jede etwaige durch die staatliche Unterstützung verursachte Wettbewerbsverzerrung auf ein Minimum begrenzt wird.
- EU-KOM -