Kommission genehmigt Beihilfe für französisches Gaskraftwerk in der Bretagne unter Auflagen
Staatliche Beihilfen:
15.05.2017 Die Europäische Kommission hat eine von Frankreich geplante Beihilfe zugunsten der Compagnie Electrique de Bretagne für den Bau eines Gaskraftwerks im bretonischen Landivisiau unter Auflagen genehmigt. Die Maßnahme dient der Versorgungssicherheit in der Bretagne und ist sowohl angemessen als auch erforderlich.
Die für Wettbewerbspolitik zuständige EU-Kommissarin Margrethe Vestager erklärte: »Der Bau des Kraftwerks in Landivisiau wird dazu beitragen, dass es in der Bretagne nicht zu Stromausfällen kommt. Gleichzeitig wird der Wettbewerb auf dem Strommarkt gewahrt. Die Kommission hat eng mit Frankreich zusammengearbeitet, um zu gewährleisten, dass die Unterstützung für den Bau des Kraftwerks mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang steht.« 2012 hatte die Compagnie Electrique de Bretagne (CEB), ein Konsortium von Direct Energie und Siemens, bei einer Ausschreibung für ein bereits im Bau befindliches Gaskraftwerk in Landivisiau den Zuschlag erhalten. Da die Sicherheit der Energieversorgung in der Bretagne nicht als gewährleistet gilt, sieht der Vertrag über einen Zeitraum von 20 Jahren hinweg eine jährliche Beihilfe in Höhe von 94.000€ pro Megawatt für die Kraftwerksbetreiber vor, die sich im Gegenzug verpflichten, auf Anforderung des Netzbetreibers Strom zu erzeugen.
Die eingehende Untersuchung der Kommission hat ergeben, dass die Maßnahme mit den EU-Beihilfevorschriften vereinbar ist, so insbesondere mit den Leitlinien für Umweltschutz- und Energiebeihilfen von 2014. Frankreich konnte aufzeigen, dass die Beihilfe für den Bau eines rentablen Kraftwerks, das in diesem Netzabschnitt für ausreichende Spannungsebenen sorgen kann, erforderlich ist. Derzeit gibt es in dem Netzabschnitt
häufiger Probleme mit der Spannungsregelung, da die Entfernung zum nächstgelegenen Kraftwerk groß ist. Wie Frankreich dargelegt hat, ist die Maßnahme geeignet, um den Strom bedarf in der Region zu decken, da die Erzeugungsmenge flexibel ist und zur Gewährleistung der Spannungswerte an dem Standort sehr kurzfristig erhöht bzw. gesenkt werden kann. Schließlich vertrat die Kommission die Auffassung, dass die Beihilfe angesichts der erwarteten Rendite des Beihilfeempfängers angemessen ist. Die Kommission hatte Bedenken, dass die Maßnahme unter bestimmten Umständen den Wettbewerb beeinträchtigen könnte, wenn die CEB den erzeugten Strom an das etablierte französische Versorgungsunternehmen verkaufen würde, das bereits einen hohen Anteil am Strommarkt hält. Daher hat die Kommission ihre Genehmigung unter der Voraussetzung erteilt, dass die CEB in Landivisiau erzeugten Strom nicht im Rahmen langfristiger Verträge an Unternehmen verkauft, deren Anteil am französischen Strommarkt 40% übersteigt.
Auf dieser Grundlage ist die Kommission zu dem Schluss gelangt, dass die Maßnahme mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang steht, da sie sowohl erforderlich als auch angemessen ist, um die Sicherheit der Stromversorgung in der Bretagne zu gewährleisten.
- EU-KOM -