Online-Forum für Betriebswirtschaft, Wirtschaftsrecht und Steuerrecht der Versorgungs- und kommunalen Unternehmen

Sektoruntersuchung bei Ablesediensten von Heiz- und Wasserkosten

10.05.2017 Das Bundeskartellamt (BKartA) empfiehlt Maßnahmen zur Belebung des Wettbewerbs bei Ablesediensten und behält sich vor marktabschottende Verhaltensweisen der Anbieter genauer zu prüfen. Die Behörde hat am 04.05.2017 den Abschlussbericht zu ihrer Sektoruntersuchung im Wirtschaftszweig Submetering vorgelegt. Submetering umfasst die verbrauchsabhängige Erfassung und Abrechnung von Heiz- und Wasserkosten in Gebäuden sowie die Überlassung der dafür benötigten messtechnischen Ausstattung wie Heizkostenverteiler oder Wärme- und Wasserzähler.

Wie das BKartA mitteilt, hatte das Geschäftsfeld Submetering im Jahre 2014 in Deutschland ein Umsatzvolumen von rund 1,47 Mrd. Euro. Die Renditen der Submetering-Unternehmen seien verhältnismäßig hoch. Laut der Untersuchung des BKartA entfielen auf die beiden Marktführer im Jahre 2014 zusammengenommen über 50 Prozent des Gesamtmarktvolumens und auf die größten fünf Anbieter insgesamt über 70 Prozent. Nach den Ermittlungen im Rahmen der Sektoruntersuchung bestehen erhebliche Anhaltspunkte für das Vorliegen eines wettbewerbslosen Oligopols, dem zumindest die beiden Marktführer, möglicherweise aber auch weitere der größten fünf Anbieter, angehören. Die Sektoruntersuchung kommt weiter zu dem Ergebnis, dass sowohl eine Reihe von Strukturmerkmalen als auch bestimmte Verhaltensweisen der Submetering-Anbieter dem Kunden einen Anbieterwechsel erschweren würden und damit geeignet seien, den Wettbewerb zwischen den Submetering-Anbietern zu begrenzen. Zu den zentralen strukturellen Wettbewerbshemmnissen zählten die langen tatsächlichen Vertragslaufzeiten, die unter anderem auf unterschiedliche Eichfristen für verschiedene Zählerarten zurückzuführen sind. Zum anderen seien die Kosten des Submetering für die Nutzer bislang teilweise schwer oder gar nicht nachvollziehbar, da sie in den Nebenkostenabrechnungen nur aggregiert ausgewiesen würden.

Um die genannten Wettbewerbshemmnisse abzubauen, empfiehlt das BKartA gesetzgeberische Maßnahmen hinsichtlich der Förderung der Interoperabilität von Zählern, eine Vereinheitlichung der Eichfristen und Nutzungsdauern der Zähler sowie eine verbesserte Transparenz für die Wohnungsmieter durch Informationsrechte und Ausschreibungspflichten.

- ba -

Autoren:

Fachartikel:

Erweiterte Suche