Online-Forum für Betriebswirtschaft, Wirtschaftsrecht und Steuerrecht der Versorgungs- und kommunalen Unternehmen

Kommission begrüßt Annahme wichtiger Vorschläge des Pakets »Saubere Energie für alle Europäer« durch das Europäische Parlament

13.11.2018 Das Europäische Parlament verabschiedete heute neue Vorschriften über erneuerbare Energie, Energieeffizienz und die Governance der Energieunion. Dies ist ein wichtiger Schritt, der die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten in die Lage versetzen wird, die Umstellung auf saubere Energie zu vollziehen, ihre bereits beschlossenen Klimavorgaben für 2030 weiter zu verfolgen und ihre Verpflichtungen aus dem Pariser Klimaschutzübereinkommen zu erfüllen.

Nach dem Erlass der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden, die bereits am 9. Juli in Kraft trat, hat das Europäische Parlament heute die Annahme der Hälfte der acht Legislativvorschläge abgeschlossen, die 2016 mit dem Paket »Saubere Energie für alle Europäer« vorgelegt worden waren. Dieses Paket trägt wesentlich dazu bei, eine der politischen Prioritäten der Juncker- Kommission umzusetzen, nämlich »eine krisenfeste Energieunion mit einer zukunftsorientierten Klimaschutzstrategie« aufzubauen. Ziel ist es dabei, die sichere, erschwingliche und klimafreundliche Energieversorgung aller Europäerinnen und Europäer zu gewährleisten und der Europäischen Union eine weltweite Führungsrolle auf dem Gebiet der erneuerbaren Energie zu verschaffen.

Der für die Energieunion zuständige Vizepräsident der Europäischen Kommission, Maroš Šefˇcoviˇc, erklärte dazu: »Dank der heutigen Abstimmung können wir das wahre Potenzial der Umstellung auf saubere Energie in Europa erschließen. Dies wird uns dabei helfen, unsere im Übereinkommen von Paris vereinbarten Ziele zu erreichen und mehr Arbeitsplätze zu schaffen, die Energiekosten für die Verbraucher zu senken und die Energieimporte zu verringern. Die Energieunion wird nun erwachsen und hat einen weiteren Meilenstein erreicht.«

Miguel Arias Cañete, EU-Kommissar für Klimapolitik und Energie, ergänzte: »Vier von acht Vorschlägen des Pakets ›Saubere Energie für alle Europäer‹ sind inzwischen vollständig verabschiedet worden. Das ist ein Signal dafür, dass wir auf dem richtigen Weg sind und unser Versprechen, das wir zu Beginn des Mandats gegeben haben, auch einlösen werden. Vorschriften, wie sie heute verabschiedet wurden, ermöglichen es uns, unsere ehrgeizigen Ziele für eine umweltfreundliche Energieversorgung in Europa und die Umsetzung des Pariser Übereinkommens zu verwirklichen. Nun rufe ich die Mitgliedstaaten auf, bei der bis Ende dieses Jahres fälligen Vorlage der Entwürfe ihrer nationalen Energie- und Klimapläne einen ähnlichen Ehrgeiz an den Tag zu legen und Führungsstärke zu zeigen.«

Der neue Rechtsrahmen wird - insbesondere mit der Einführung der ersten nationalen Energie- und Klimapläne - Rechtssicherheit bringen und so die Voraussetzungen für unverzichtbare Investitionen in diesem wichtigen Sektor schaffen. Die europäischen Verbraucher können dadurch aktiv an der Energiewende mitwirken. Außerdem werden zwei neue EU-Ziele für 2030 festgelegt: ein verbindliches Ziel von mindestens 32% erneuerbarer Energie und ein Energieeffizienzziel von mindestens 32,5%. Diese Ziele werden dazu beitragen, die industrielle Wettbewerbsfähigkeit Europas zu steigern, Wachstum und Beschäftigung zu fördern, die Energiekosten zu senken, Energiearmut zu bekämpfen und die Luftqualität zu verbessern. Wenn all diese Maßnahmen vollständig umgesetzt werden, werden sie für die gesamte EU zu einer stärkeren Senkung der Emissionen führen als erwartet, nämlich ca. 45% bis 2030 gegenüber 1990, statt bisher 40%. Um das langfristige Ziel der Verringerung der Treibhausgasemissionen zu erreichen, wird durch den Rahmen ein robustes Governance-System für die Energieunion geschaffen.

Wichtigste Ergebnisse:

Erneuerbare Energie

  • Festlegung eines neuen, verbindlichen Ziels für 2030 von mindestens 32% erneuerbarer Energie in der EU, mit einer Überprüfungsklausel, nach der im Jahr 2023 die EU-weite Zielvorgabe noch angehoben werden könnte;
  • Verbesserung der Gestaltung und Stabilität der Förderregelungen für erneuerbare Energien;
  • eine echte Straffung und Verringerung des Verwaltungsaufwands;
  • Schaffung eines klaren und stabilen Rechtsrahmens für den Eigenverbrauch;
  • Anhebung der angestrebten Ziele für den Verkehrs- sowie den Wärme-/Kältesektor;
  • Verbesserung der Nachhaltigkeit bei der Nutzung von Bioenergie.

Energieeffizienz

  • Festlegung eines neuen EU-Energieeffizienzziels von mindestens 32,5% für 2030, mit einer Überprüfungsklausel, nach der die Zielvorgabe im Jahr 2023 noch angehoben werden könnte;
  • Verlängerung der jährlichen Energieeinsparverpflichtung über 2020 hinaus, um private Investitionen zu fördern und den Markteintritt neuer Akteure zu unterstützen;
  • Stärkung der Vorschriften über die individuelle Verbrauchserfassung und Abrechnung von Wärmeenergie: die Verbraucher - insbesondere Bewohner von Mehrfamilienhäusern mit zentraler Heizungsanlage - erhalten einen klareren Anspruch auf häufigere und nützlichere Informationen über ihren Energieverbrauch, damit sie ihre Heizkosten besser verstehen und kontrollieren können;
  • die Mitgliedstaaten müssen hierfür transparente, öffentlich zugängliche nationale Regeln für die Verteilung der Kosten der Wärme- und Kälteerzeugung und des Warmwasserverbrauchs in Gebäuden mit mehreren Wohnungen und in Mehrzweckgebäuden mit gemeinsamen Heizungsanlagen schaffen.

Governance-System für die Energieunion und den Klimaschutz

  • Schaffung eines vereinfachten, robusten und transparenten Governance- Systems für die Energieunion, das langfristig die Rechtssicherheit und Planbarkeit für Investoren fördert und gewährleistet, dass die EU und ihre Mitgliedstaaten bei der Verwirklichung der für 2030 gesetzten Ziele und der Erfüllung der internationalen Verpflichtungen der EU aus dem Übereinkommen von Paris zusammenarbeiten können;
  • Aufruf an alle Mitgliedstaaten, einen nationalen Energie- und Klimaplan für den Zeitraum 2021 bis 2030 auszuarbeiten, der alle fünf Dimensionen der Energieunion umfasst und die längerfristige Perspektive berücksichtigt;
  • Angleichung der Häufigkeit und der Termine der obligatorischen Berichterstattung für die fünf Dimensionen der Energieunion und für das Klimaschutzübereinkommen von Paris.

- EU-KOM -

Autoren:

Fachartikel:

Erweiterte Suche