Staatliche Beihilfen: Kommission genehmigt öffentliche Förderung in Höhe von 107 Mio. € für umweltfreundlichere Busse in Deutschland
14.11.2018 Die Europäische Kommission hat nach eingehender Prüfung entschieden, dass die von Deutschland geplante Förderung für die Nachrüstung von im öffentlichen Nahverkehr eingesetzten Dieselbussen, mit den EU-Beihilfevorschriften vereinbar ist. Die Maßnahme wird nach Auffassung der Kommission zu einer Reduzierung der Stickoxidemissionen um mehr als 2.000 Tonnen pro Jahr beitragen, ohne den Wettbewerb übermäßig zu verfälschen.
Die Maßnahme ist Teil des »Sofortprogramms Saubere Luft 2017 bis 2020« der deutschen Bundesregierung, welches darauf ausgerichtet ist, den Stickoxid-Ausstoß in Deutschland so schnell wie möglich zu reduzieren. Nach Auffassung der Kommission wird die staatliche Regelung Busunternehmen dazu animieren, in umweltfreundlichere Busse mit deutlich geringeren Stickoxidemissionen zu investieren. Die aufgrund der Förderung nachgerüsteten Busse werden schätzungsweise mindestens 85% weniger Stickoxide ausstoßen. Damit dürfte die geplante Förderung für die Nachrüstung von bis zu 7.000 Dieselbussen zu einer Verringerung der Stickoxidemissionen um voraussichtlich rd. 2.200 Tonnen pro Jahr führen. Insbesondere in größeren Städten dürfte diese Reduzierung sehr schnell zu einer deutlichen Verbesserung der Luftqualität und der öffentlichen Gesundheit führen.
Deutschland wird für die Förderregelung 107 Mio. € zur Verfügung stellen, um in rund 90 Städten und Gemeinden, in denen 2016 oder 2017 die Stickoxid-Grenzwerte überschritten wurden, die Nachrüstung von Dieselbussen des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) zu unterstützen. Mit diesem Betrag sollen System- und externe Einbaukosten der Nachrüstung von genehmigten Abgasnachbehandlungssystemen zur Reduzierung der Stickoxidemissionen finanziert werden.
EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager stellte diesbezüglich fest: »Diese Förderregelung ist ein gutes Beispiel dafür, wie das europäische Ziel sauberer Luft für alle unterstützt werden kann. Die Regelung bietet öffentlichen Verkehrsbetrieben einen Anreiz, in umweltfreundlichere Fahrzeuge zu investieren, und ermöglicht so die Verbesserung der Luftqualität in deutschen Städten. Auf diese Weise werden Fortschritte bei den Umweltzielen der Union erzielt.«
Die Kommission hat die Regelung nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt, da sie zu den Umweltzielen der EU beiträgt, ohne den Wettbewerb im Binnenmarkt unverhältnismäßig zu beschränken. Der heutige Beschluss ist ein weiteres Beispiel dafür, wie die EU-Beihilfevorschriften den Mitgliedstaaten die Möglichkeit geben, Maßnahmen gegen die Luftverschmutzung zu fördern. Bereits im Februar 2018 hatte die Kommission eine deutsche Beihilferegelung genehmigt, durch die der Erwerb von Elektrobussen und Plug-In-Hybridbussen anstelle von herkömmlichen Dieselbussen im ÖPNV gefördert wird. Im Mai 2018 genehmigte die Kommission für diese Maßnahme auch eine Mittelaufstockung.
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