Kartellrecht: Kommission verhängt Geldbuße in Höhe von 77 Mio. € gegen BEH Group wegen Verwehrung des Zugangs zu wesentlicher Erdgasinfrastruktur in Bulgarien
17.12.2018 Die Europäische Kommission hat heute gegen die Bulgarian Energy Holding (BEH), deren Gasversorgungstochter Bulgargaz und die Gasinfrastrukturtochter Bulgartransgaz (zusammen „BEH Group“) eine Geldbuße in Höhe von 77.068.000 € verhängt, weil diese nach Auffassung der Kommission ihren Wettbewerbern unter Verstoß gegen die EU-Kartellvorschriften den Zugang zu wesentlicher Gasinfrastruktur in Bulgarien verwehrt haben.
Die vertikal integrierte Bulgarian Energy Holding (BEH) ist ein staatliches Energieunternehmen in Bulgarien. Die Holding beherrscht mehrere bulgarische Energieunternehmen, darunter Bulgargaz, den Hauptgasversorger auf der nachgelagerten Großhandelsstufe in Bulgarien, sowie Bulgartransgaz, den Eigentümer des bulgarischen Gasleitungsnetzes und der einzigen Gasspeicheranlage Bulgariens.
Gemäß Art. 102 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) ist die missbräuchliche Ausnutzung einer beherrschenden Stellung auf dem Binnenmarkt, welche den Handel beeinträchtigen und den Wettbewerb verhindern oder einschränken kann, verboten. In dem heutigen Beschluss stellt die Kommission zunächst fest, dass die BEH Group sowohl auf den Gasinfrastrukturmärkten als auch auf den Gasversorgungsmärkten in Bulgarien eine beherrschende Stellung im Sinne des Art. 102 AEUV innehat. Darüber hinaus kommt die Kommission in ihrem Beschluss zu dem Ergebnis, dass die BEH und ihre Tochtergesellschaften diese marktbeherrschende Stellung auch missbraucht haben, indem sie Wettbewerbern den Eintritt in die bulgarischen Gasversorgungsmärkte durch Abschottung der in ihrem Eigentum stehenden und von ihr betriebenen Infrastruktur übermäßig beschränkten. So nutzte die BEH die marktbeherrschende Stellung ihrer Infrastrukturtochter Bulgartransgaz, um die Quasi-Monopolstellung ihrer anderen Tochter, Bulgargaz, bei der Gasversorgung aufrechtzuerhalten. Darüber hinaus »hortete« Bulgargaz die Kapazitäten der einzigen Gaspipeline für Einfuhren über Rumänien nach Bulgarien, sodass potenzielle Wettbewerber diese nicht nutzen konnten. Auf diese Art und Weise blockierte die BEH Group in den Jahren zwischen 2010 und 2015 den Zugang potentieller Wettbewerber zum bulgarischen Gasleitungsnetz, zur einzigen Gasspeicheranlage Bulgariens sowie zur einzigen Gaseinfuhrpipeline nach Bulgarien, deren Kapazitäten die BEH vollständig für sich selbst vorhielt.
Ohne Zugang zu dieser unerlässlichen Gasinfrastruktur war es für potenzielle Wettbewerber de facto ausgeschlossen, in die Großhandelsmärkte für die Gasversorgung in Bulgarien einzutreten. Folglich wurde die Entstehung von jeglichem Wettbewerb verhindert, sodass Bulgargaz eine Quasi-Monopolstellung auf dem bulgarischen Gasversorgungsmarkt innehaben und aufrechterhalten konnte.
Aufgrund obiger Feststellungen kam die Kommission zu dem Ergebnis, dass die von der BEH Group angewandten Praktiken gegen Art. 102 AEUV verstoßen, da sie den Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung darstellen, und verhängte dementsprechend gegen das Unternehmen die o.g. Geldbuße in Höhe von 77.068.000 €, die von den Unternehmen der BEH Group gesamtschuldnerisch gezahlt werden muss.
EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager erklärte hierzu: »Die Verbraucher in allen Mitgliedstaaten sollten von den Vorteilen eines integrierten und wettbewerbsbasierten europäischen Energiebinnenmarktes profitieren können. Bulgarische Erdgasverbraucher hatten jahrelang keine Auswahl bei der Gasversorgung, weil die BEH Group anderen Gasgroßhändlern den Zugang zu ihrer Gasinfrastruktur verwehrte. Der heutige Beschluss fördert im Einklang mit den Zielen der Energieunion die Entwicklung eines offenen und wettbewerbsbasierten Energiemarktes zugunsten der Verbraucher in Bulgarien.«
- eh -