Staatliche Beihilfen: Kommission genehmigt Ermäßigungen von Umlagen für Strom aus erneuerbaren Energiequellen und KWK-Kraftwerken zugunsten von energieintensiven Unternehmen in Griechenland
18.12.2018 Nach eingehender Prüfung anhand der EU-Beihilfevorschriften hat die Europäische Kommission Ermäßigungen genehmigt, die griechische energieintensive Unternehmen auf eine Umlage erhalten, mit der die Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen und der hocheffizienten Kraft-Wärme-Kopplung in Griechenland finanziert wird.
Griechenland fördert Strom aus erneuerbaren Energiequellen und der hocheffizienten Kraft-Wärme-Kopplung. Diese staatliche Förderung wird über eine als »ETMEAR-Abgabe« bekannte Umlage finanziert, die Endverbraucher in Abhängigkeit von ihrem Stromverbrauch zahlen müssen. Nach den EU-Vorschriften für staatliche Beihilfen, insbesondere den Leitlinien für staatliche Umweltschutz- und Energiebeihilfen aus dem Jahr 2014, dürfen die Mitgliedstaaten unter bestimmten Voraussetzungen Abgaben zur Finanzierung von Förderregelungen für erneuerbare Energien bei energieintensiven Unternehmen, die im internationalen Handel tätig sind, bis zu einer bestimmten Höhe ermäßigen. So können die Mitgliedstaaten erneuerbare Energien fördern und gleichzeitig die internationale Wettbewerbsfähigkeit ihrer energieintensiven Unternehmen sicherstellen.
Ziel der Leitlinien ist das Erreichen der ehrgeizigen energie- und klimapolitischen Ziele der EU zu geringstmöglichen Kosten für die Steuerzahler und ohne übermäßige Verzerrungen des Wettbewerbs im Binnenmarkt. Die Leitlinien von 2014 gelten auch für nicht angemeldete Ermäßigungen, die vor dem 1. Juli 2014 gewährt wurden. Um einen reibungslosen Übergang für die betroffenen Unternehmen zu gewährleisten, müssen die Mitgliedstaaten einen Anpassungsplan vorlegen, um nicht angemeldete Ermäßigungen schrittweise mit den Kriterien der Leitlinien von 2014 in Einklang zu bringen.
Die Kommission stellte im vorliegenden Fall fest, dass die Ermäßigungen der ETMEAR-Abgabe ausschließlich im internationalen Handel tätigen energieintensiven Unternehmen gewährt werden. Zudem legte Griechenland einen Anpassungsplan vor, um die Höhe der Ermäßigungen für alle förderfähigen Unternehmen anzugleichen und die Ermäßigungen für nicht förderfähige Unternehmen, die bislang von einer Ermäßigung der ETMEAR-Abgabe profitierten, allmählich auslaufen zu lassen.
Folglich stellte die Kommission fest, dass die griechische Förderregelung und der Anpassungsplan mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang stehen. Die Maßnahme wird nach Auffassung der Kommission einen Beitrag zur Verwirklichung der Energie- und Klimaziele der EU und zur weltweiten Wettbewerbsfähigkeit der energieintensiven Industriezweige leisten, ohne den Wettbewerb im Binnenmarkt übermäßig zu verfälschen.
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