Kabinett verabschiedet Novelle der Grenzüberschreitenden Erneuerbare-Energien-Verordnung
14.06.2017 Das Kabinett hat die Novelle der Grenzüberschreitenden Erneuerbare-Energien-Verordnung (GEEV) verabschiedet. Damit werden die Anforderungen des EEG 2017 umgesetzt, wonach Ausschreibungen für erneuerbare Energien im Umfang von fünf Prozent der jährlich zu installierenden Leistung (ca. 300 Megawatt) für die Teilnahme von Anlagen aus anderen EU-Mitgliedstaaten geöffnet werden sollen. Dies geht auf eine Einigung mit der Europäischen Kommission im Rahmen des beihilferechtlichen Genehmigungsverfahrens zum Erneuerbare-Energien-Gesetz zurück.
Staatssekretär Baake sieht in der anteiligen Öffnung einen perspektivischen Beitrag »den Ausbau der Erneuerbaren zu diversifizieren und davon zu profitieren, dass Schwankungen der Stromerzeugung aus Wind und Solar in größeren Regionen besser ausgeglichen werden«. Zudem sind weitere grenzüberschreitende Ausschreibungen geplant. Dies gelte vorbehaltlich des erfolgreichen Abschlusses von Verhandlungen mit Partnerländern.
Mit der vom Kabinett verabschiedeten Novelle der GEEV, die zeitnah in Kraft treten soll, werden nun auch grenzüberschreitende Ausschreibungen für Windenergieanlagen an Land ermöglicht. Die GEEV galt bislang nur für Ausschreibungen im Rahmen einer Pilotphase für Photovoltaik-Freiflächenanlagen mit dem Kooperationspartner Dänemark, die 2016 durchgeführt wurden.
Das EEG legt drei Voraussetzungen für die grenzüberschreitende Öffnung fest: Diese muss auf Gegenseitigkeit beruhen, d.h. das deutsche Fördersystem kann für Anlagen aus anderen EU-Mitgliedstaaten nur dann geöffnet werden, wenn der andere Mitgliedstaat sein Fördersystem ebenfalls für Anlagen in Deutschland öffnet. Zu diesem Zweck muss eine völkerrechtliche Vereinbarung zwischen den Kooperationspartnern abgeschlossen werden. Außerdem muss der Strom physisch nach Deutschland importiert werden können, d.h. es muss ein realer Effekt auf den deutschen Strommarkt sichergestellt sein.
Die GEEV setzt diese Voraussetzungen um und basiert im Übrigen auf dem für die Pilotöffnung entwickelten Konzept.
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