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Kabinett beschließt Entwurf für Investitionsbeschleunigungsgesetz

12.08.2020 Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Investitionsbeschleunigungsgesetzes beschlossen. Damit will sie Planung und Bau großer Infrastrukturprojekte beschleunigen. Unter anderem werde der verwaltungsgerichtliche Instanzenzug in Bezug auf bestimmte Infrastrukturvorhaben, etwa Landesstraßen, Häfen oder Windenergieanlagen, verkürzt. Das neue Gesetz sieht für verschiedene Infrastrukturvorhaben Planungs- und Verfahrensbeschleunigungen vor, z.B. für den Bereich Schieneninfrastruktur, aber auch für Raumordnungsverfahren im Allgemeinen. Im Bereich der Verwaltungsgerichtsbarkeit soll die Eingangszuständigkeit für Streitigkeiten, die bestimmte Infrastrukturvorhaben zum Gegenstand haben, vom Verwaltungsgericht auf das Oberverwaltungsgericht beziehungsweise den Verwaltungsgerichtshof verlagert werden, um so das Verfahren insgesamt zu beschleunigen. Erfasst sind hiervon insbesondere Planfeststellungsverfahren für Landesstraßen, Vorhaben nach dem Bundesberggesetz, Wasserkraftwerke und Häfen. Ebenfalls eingeschlossen sind Streitigkeiten, die die Genehmigung von Windenergieanlagen beträfen. Hier soll für bestimmte Windenergieanlagen die aufschiebende Wirkung von Widerspruch und Anfechtungsklage abgeschafft werden. Weiter sieht das Gesetz u.a. Vereinfachungen im Raumordnungsrecht vor. Hierfür sollen das Raumordnungsgesetz und die Raumordnungsverordnung geändert werden. Das Raumordnungsverfahren nach § 15 ROG soll als Kann- Regelung ausgestaltet, verschlankt und besser mit dem Planfeststellungsverfahren verzahnt werden. - Quelle: BMWi -

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