Herkunftsnachweisregister (HKNR) für Strom aus erneuerbaren Energiequellen
Der Aufbaustab Herkunftsnachweisregister wurde im Umweltbundesamt (UBA) eingerichtet, um eine Verpflichtung Deutschlands aus der EU-Richtlinie 2009/28/EG zu erfüllen. Gemäß Art. 15 dieser Richtlinie müssen die Mitgliedstaaten Herkunftsnachweise für Strom aus erneuerbaren Energien ausstellen und in einem elektronischen Register erfassen. Diese Herkunftsnachweise werden bei Verkauf übertragen und nach Verwendung entwertet.
§ 55 Abs. 4 des EEG regelt gemeinsam mit der Herkunftsnachweisverordnung (HkNV) vom 28.11.2011 (BGBl. I, 2447), die Einrichtung des Herkunftsnachweisregisters im Umweltbundesamt. Neben der Ausstellung, der Übertragung und der Entwertung dieser Nachweise wird es eine weitere Aufgabe sein, ausländische Herkunftsnachweise anzuerkennen. Geplant ist, das Register ab November 2012 für Registrierungen der Akteure und der EE-Anlagen zu öffnen. Die vollständige Inbetriebnahme des Registers sowie die erstmalige Ausstellung von Herkunftsnachweisen erfolgt voraussichtlich ab dem 1.1.2013. Der genaue Starttermin für die Inbetriebnahme des Herkunftsnachweisregisters wird im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Herkunftsnachweis-Durchführungsverordnung veröffentlicht
Der Rahmen und die Grundstrukturen des Registers sind in der Herkunftsnachweisverordnung (HkNV) festgelegt worden. Um die europarechtlichen Vorgaben für ein genaues, zuverlässiges, vor Missbrauch geschütztes und betrugssicheres Herkunftsnachweisregister praktisch umzusetzen und die Ziele einer Verhinderung der Doppelvermarktung von Strom aus erneuerbaren Energien zu erreichen, sind weitere Regelungen zum Herkunftsnachweisregister erforderlich. Zu diesem Zweck hat die HkNV das Umweltbundesamt ermächtigt, durch Rechtsverordnung im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie weitere Einzelheiten, insbesondere bezüglich des Verfahrens und der technischen Einzelheiten für die Ausstellung, Anerkennung, Übertragung und Entwertung von Herkunftsnachweisen, zu regeln: Die Herkunftsnachweis-Durchführungsverordnung wurde am 18.10.2012 im Bundesgesetzblatt (BGBl. I S. 2147) veröffentlicht.
Verordnungen und Detailinformationen sind unter www.hknr.de abrufbar.
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