Große Teile des Klimapakets im Bundestag beschlossen
15.11.2019 Damit Deutschland seine Klimaziele für 2030 beim Ausstoß des klimaschädlichen Treibhausgases CO2 erreicht, hat der Bundestag mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen wesentliche Teile des sog. Klimapakets beschlossen. Das Klimaschutzgesetz bildet den Rahmen, in dem festgeschrieben wird, wie viele Treibhausgase die Bereiche Gebäude, Verkehr, Landwirtschaft, Energie und Industrie jedes Jahr ausstoßen dürfen. Das Paket sieht ein Klimaschutzgesetz vor mit verbindlichen Vorgaben für die jeweils zuständigen ministeriellen Ressorts sowie einen Emissionshandel mit gesondertem CO2-Preis ab 2021. Der CO2-Preis soll fossile Heiz- und Kraftstoffe teurer machen und Anreize setzen für Kauf und Entwicklung von klimafreundlichen Technologien.
Die Steuern auf Flugtickets für Flüge im deutschen und europäischen Raum sollen erhöht werden mit dem Ziel, den CO2-Ausstoß im Luftverkehr zu verringern. Diese Änderung ist bereits zum 01.04.2020 geplant. Zugleich soll die Mehrwertsteuer bei Bahntickets im Fernverkehr gesenkt werden, damit mehr Menschen vom Auto oder Flugzeug auf die umweltfreundlichere Schiene umsteigen. Der Bundestag beschloss zudem Pendler und das Sanieren von Häusern verstärkt zu fördern.
Der Bundesrat muss den steuerlichen Teilen des Pakets ebenfalls zustimmen, er berät Ende November erneut über das Klimaprogramm. Dabei gilt die Anrufung des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat als wahrscheinlich. Mehrere Länder haben zwischenzeitlich erklärt, dass sie das Klimapaket an vielen Stellen noch verändern wollen.
So will Schleswig-Holstein das vom Bundestag beschlossene Gesetz insbesondere aus finanziellen Gründen ablehnen. Steuerverluste für die Länder ergäben sich u.a. aus den geplanten Mehrwertsteuersenkungen für Bahnfernreisen von 19 auf 7 Prozent, einer erhöhten Pendlerpauschale ab dem 21. Kilometer von 35 statt 30 Cent und der Förderung der energetischen Sanierung von Gebäuden. Mecklenburg-Vorpommerns fordert, dass die Kostenverteilung beim Klimapaket zu klären sei, Baden-Württembergs fordert Nachbesserungen, um erhebliche finanzielle und administrative Belastungen von Ländern und Kommunen zu vermeiden, da die möglichen Einnahmen aus dem Emissionshandel fast ausschließlich beim Bund verblieben.
Auf Kritik stößt insbesondere auch der CO2-Einstiegspreis von 10 Euro pro Tonne, den viele Landesregierungen - insbesondere mit grüner Regierungsbeteiligung - als zu niedrig empfinden, gefordert wird ein Anfangspreis von 40 Euro pro Tonne, um überhaupt eine ausreichende Lenkungswirkung zu erzielen. Zudem sei eine Überprüfung des Gesamtsystems von Steuern, Abgaben und Umlagen im Energiebereich notwendig.
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